Brief der Mieterinitiative an die Aufsichtsräte der SWSG vom 2.5.2016

SWSG-Mieterinitiativen Stuttgart

An die

Aufsichtsräte der SWSG

Stuttgart, 2. Mai 2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

je mehr wir uns mit der Geschäftspolitik der SWSG beschäftigen, je mehr wir uns in die Materie der Betriebskosten einarbeiten, je mehr Mieter uns mit ihren Problem kontaktieren, desto mehr werden wir darin bestärkt, dass es bei der SWSG nicht mehr so weitergehen kann und es einen radikalen Kurswechsel geben muss.

Wir werden in diesem Brief nicht auf alle Auseinandersetzungen zwischen Mietern und SWSG eingehen können, in denen wir in den letzten Monaten involviert waren. Wir beschränken uns hiermit auf wenige wichtige Punkte

1. Mieterhöhung 2016

Mieterversammlungen im Hallschlag und in Stuttgart-Ost, die in den letzten Monaten stattgefunden haben, fordern die Rücknahme der Mieterhöhung. Die Mieten der SWSG sind jetzt schon zu hoch. Viele Mieter verkraften angesichts ihrer Einkommen keine weiteren Erhöhungen. Wir sind darüber hinaus der Meinung, dass es nicht sein kann, dass die SWSG ihre Gewinne auf Kosten der Mieter maximiert. Wir fordern Sie auf, die Mieterhöhung zurückzunehmen.

2. Instandhalten statt abreissen

Ständig ist die Rede davon, dass in Stuttgart vor allem bezahlbarer Wohnraum fehle. Im Widerspruch dazu steht, dass die SWSG sich daran beteiligt, dass die letzten noch für Normal- und Geringverdiener bezahlbare Wohnungen mit guter Bausubstanz abgerissen werden. Dies ist aktuell der Fall in der Keltersiedlung und in der Dessauer/Lübecker Straße im Hallschlag.

Am 9. und 16.3. hat die SWSG die Mieter der Keltersiedlung zu einer Informationsveranstaltung über „Nachverdichtung“ eingeladen. Den Mietern wurde dabei mitgeteilt, dass in der Langenburger Str. 20 bis 41, in der Künzelsauer Str. 10 – 24, in der Stuppacher Str. 3 und 5 sowie in der Schöntaler Str. 7 bis 13 insgesamt 105 Wohnungen abgerissen und dafür 186 Neubauten errichtet werden sollen. Über die Höhe der Mieten für die Neubauten wurden keine Informationen gegeben. Wir gehen davon aus, dass die Mieten der frei finanzierten Wohnungen mindestens 11 Euro kalt kosten und die geförderten Wohnungen teuere sind als die jetzigen frei finanzierten.

Am 13.4. führte die Mieterinitiative mit einem Architekten und 15 betroffenen Mietern einen Ortstermin in der Keltersiedlung durch. Dabei stellte sich heraus, dass die Bausubstanz der Häuser gut ist. Die Außenfassaden sind sogar gedämmt. Die betroffenen Mieter wollen in ihrer Siedlung bleiben und wollen, dass lediglich Instandhaltungsmaßnahmen (neue Fenster, neuer Anstrich und Reparatur Fassade und Treppenhäuser) durchgeführt werden. Wir fordern, dass die SWSG damit aufhört Häuser mit erhaltenswerter Bausubstanz und noch bezahlbaren Mieten abzureissen.

3. Sanierung der Wohnungen im Lauchhau

Bei den Mieterinformationen zu den Modernisierungsmaßnahmen kam von Mietern die Forderung auf, Rollläden einzubauen. Das wird von der SWSG mit der völlig unhaltbaren Begründung abgelehnt, dass wegen Wind in Hochhäuser keine Rolläden eingebaut werden.

Wir fordern, dass bei den Modernisierungsmaßnahmen Rolläden eingebaut werden. Wir fordern darüber hinaus, dass als neue Heizung von der SWSG (nicht von der EnBW) ein Blockheizkraftwerk gebaut wird und die Mieter in den vollen Genuss von dadurch günstiger Heizung und Strom kommen. Wir fordern darüber hinaus, dass die Flachdächer für die Installation von Photovoltaik-Anlagen genutzt wird und den Mietern der günstige Strom zur Verfügung gestellt wird.

4. Nicht funktionierende Heizung im Wohnkomplex Azuritweg 1,3 und 5 in Heumaden

Im Wohnkomplex Azuritweg 1, 3, und 5 fällt seit Einbau neuer Heizkessel (ca. 2008 hauptsächlich in der Heizperiode) immer wieder die Heizung und/oder heißes Wasser aus.
Ein Techniker erklärte Folgendes: Die Kommunikation eines Gerätes (Kasten an der Wand, der Funksignale sendet) mit zwei Heizkesseln sei gestört. Er schreibe das jedes Mal ins Protokoll. Den Fehler könne nur die Firma beheben, von der die Heizkessel stammen. Er kann quasi nur wieder einschalten. Wie lange es dann läuft ist ungewiss.
So kommt es wiederkehrend zu den genannten Störungen. (Okt. 2015: 15Tage, Dez. 2015: 3Tage, Jan. 2016: 3Tage, März 2016: 3Tage und April 2016: 2Tage)
Die SWSG hat offenbar kein Interesse an einer grundsätzlichen Behebung.
Für die Mieter läuft der Zähler vom heißen Wasser freilich auch dann wenn sie gar keins haben und das nun wiederkehrend über Jahre.
Wie werden überhaupt die vielen Einsätze der Techniker wegen diesen Störungen abgerechnet? Welche Firma verdient an so einem Unsinn?

Erst seit die Mieterinitiativen die Mieter aufgeklärt haben, dass ihnen bei Ausfall von Heizung und Warmwasser Mietminderung zusteht und die Mieter dies mit einer Unterschriftensammlung einfordern, ist die SWSG überhaupt bereit eine Mietminderung zuzugestehen. Die Rechtsprechung sieht bei einem Totalausfall der Heizung ein Mietminderung von 50 bis 100% vor. Die SWSG will nur 10% gewähren. Wir fordern, dass den Mietern im Azuritweg für jeden Ausfalltag für Heizung und/oder Warmwasser eine Mietminderung von 70% gewährt wird. Das fordert auch der Mieterverein. Darüber hinaus fordern wir, dass der seit acht Jahren anhaltende immer wiederkehrende Störung der Heizung endlich behoben wird, notfalls durch Einbau einer neuer Heizanlage.

5. Betriebskostenabrechnung

Bereits in einem Brief vom 4.5.2014 hatten wir Sie auf schwerwiegende Fehler in den Betriebskostenabrechnungen hingewiesen. Im „Namen des Aufsichtsrats“ hat Herr Föll in einem Antwortschreiben vom 16.5.2014 unsere Kritik zurückgewiesen und die Problematik auf „Fehler, die im Rahmen von Nebenkostenabrechnungen passieren können“ reduziert. Wir fragen uns, ob das alle Aufsichtsräte so sehen.

Mit Entsetzen stellen Mieter fest, dass sich in Sachen Nebenkostenabrechnungen bei der SWSG trotz der zahlreichen Fehler in der Vergangenheit nicht viel geändert hat. Die erste Abrechnung für 2014 ging erst Ende Oktober 2015 an die Mieter. Die SWSG versucht Mieter davon abzuhalten ihr gesetzliches Recht auf Belegeinsicht wahrzunehmen. Mieter warten zum Teil monatelang auf Belegeinsicht. Fragen, die sich aus der Belegeinsicht ergeben, werden z.T. monatelang entweder gar nicht oder nicht befriedigend beantwortet.

Nach wie vor gibt es Fehler, wie falsch abgerechnete Müllgebühren oder die Berechnung von Gebäudereinigung, obwohl die Mieter selbst die Kehrwoche machen. Bei Tiefgaragen wurde die Grundsteuer und der Allgemeinstrom in fast allen Fällen nicht nur über die Stellplatzgebühren, sondern nochmal über die Betriebskosten von den Mietern kassiert. Erst seitdem wir dies über die Belegeinsicht monieren finden Korrekturen statt. Trotz eines Gerichtsurteils, nachdem Dosiermittel als Korrosionsschutz nicht über die Betriebskosten abgerechnet werden darf, kassiert die SWSG die Kosten für das Dosiermittel weiter von den Mietern. Allein im Lauchhau wurden dafür seit 2008 um die 65.000 Euro zu unrecht von den Mietern kassiert.

Die Nebenkosten steigen Jahr für Jahr und gehen bis zu 3,50 Euro pro m2 und Monat. Der Durchschnitt der warmen Betriebskosten lag 2013 bei 2,60 Euro pro qm/Monat. Der Durchschnittswert für 2014 wird uns verheimlicht. Wenn man Betriebskosten der SWSG mit den Werten des Betriebskostenspiegels von Baden Württemberg oder mit anderen Wohnbaugesellschaften vergleicht, dann zahlen die SWSG-Mieter 50 bis 100% zuviel. Vor allem die kalten Betriebskosten, also die Kosten, die der Mieter selbst nicht beeinflussen kann, sind bei der SWSG exorbitant hoch. Wir haben dabei zahlreiche Abrechnungen von Mietern miteinander verglichen.

Die Ursachen für die horrenden Nebenkosten bei der SWSG liegen vor allem in der Vergabe von Aufträgen an externe Firmen in völlig intransparenten Verfahren. Es finden nur in seltenen Fällen öffentlichen Ausschreibungen statt und so steigen einzelnen Posten in der Nebenkostenabrechnung trotz Neuvergabe von Jahr zu Jahr um bis zu 20-25%. Die Mieter der SWSG zahlen sich dumm und dämlich. Da werden Firmen dafür bezahlt, dass sie angeblich 11 mal (!) den Rasen gemäht haben. Die Firma, die im Gebiet Hallschlag bis Bottroper Straße einmal in der Woche jemand mit einem lauten und stinkenden Laubbläser durchs Gebiet schickt, der den Dreck von der einen Ecke in die andere bläst, kassierte dafür im Jahr 2014 nach unseren Berechnungen sage und schreibe 211.493,27 Euro !

Ein Extrembeispiel sind die Neubauten in der Düsseldorfer Str. 46 – 64. Ein unabhängiger Gutachter hat festgestellt, dass die von der SWSG abgeschlossenen Wartungsverträge z.B. für die Heizung und Aufzug rund 2-3 mal so teuer ist wie normalerweise üblich. So zahlen die Mieter in der Düsseldorfer Straße 46-64 jedes Jahr rund 5000 Euro zu viel für die Wartung der Heizungsanlage. Die Wartung einer einzigen Heizung kostet pro Jahr 7.140 Euro. Wenn man das in Bezug auf die Brennstoffkosten setzt, die in 2014 bei 13.600Euro lagen, dann liegt der Anteil der Wartungskosten an den Brennstoffkosten bei sage und schreibe über 50%!!! Üblich wären 5-8% der Brennstoffkosten, also ungefähr 2.000Euro pro Jahr. Allein für 14-tägige Kontrollgänge sind 3.800 Euro jährlich an die Firma Wölpper zu bezahlen. Wir haben große Zweifel, ob diese Kontrollgänge überhaupt stattfinden und was hier wie lange kontrolliert wird. Den Mietern wird die Begleitung eines Kontrollgangs verweigert. So sieht Transparenz bei der SWSG aus.

Auch beim Aufzug in den Neubauten Düsseldorfer Str. 46 – 64 kommt der Gutachter zum Schluss, dass der abgeschlossene Wartungsvertrag in Höhe von 2.700 Euro pro Aufzug und Jahr viel zu teuer ist. In diesem sowieso schon überteuerten Vertrag, der eine Laufzeit von 5 Jahren hat, wurde dann auch noch eine Preisanpassungsklausel vereinbart, wonach die Wartungsfirma jedes Jahr um 6% die Preise nach oben anpassen darf.

Die Kosten für die Gebäudereinigung, den Winterdienst und die Außenpflege (wurde bis Ende 2013 von einer Firma durchgeführt) haben sich in den Jahren 2011-2013 in der Wirtschaftseinheit Düsseldorfer Str. 46 bis 64 um über 50% erhöht. Laut SWSG wurde mit der Firma kein Pauschalvertrag abgeschlossen, sondern auf Stundenbasis abgerechnet. Das sei gängige Praxis bei der SWSG und für die Mieter nicht unbedingt teurer. Die Firma hat so Jahr für Jahr immer mehr Stunden abgerechnet, obwohl diese Stunden keiner überprüfen kann.

Diese Abrechnungspraxis wurde erst auf die Kritik der Mieterinitiative umgestellt.
Dummerweise und natürlich zum Nachteil der Mieter wurde der Pauschalvertrag für den Winterdienst nicht kurz vor dem Winter, nein, dieser wurde im März umgestellt, so dass die Mieter zusätzlich zu den horrenden Einzelabrechnungen für den Winterdienst im Januar – März 2013 (über 4.600Euro für 3 Monate!!!) zusätzlich für April – Dezember je Monat nochmal 280 Euro bezahlen mussten, obwohl es in diesen Monaten gar kein Winterdienst geleistet wurde. Insgesamt fast 7.000 Euro nur für den Winterdienst im Jahr 2013.

In 2014 wurde nun ein neuer Vertrag für die Gartenpflege und die Pflege der Außenanlagen abgeschlossen. Die Kosten sind im Vergleich zu 2013 um knapp 25% angestiegen. Allein der Austausch des Spielsandes eines winzigen Spielplatzes soll nun pro Jahr knapp 1000 Euro kosten. Im Jahr zuvor wurden für die gleichen Sandtausch nur 75 Euro berechnet (hälftiger Anteil für 2 Jahre). Die SWSG behauptet der neue Preis sei marktüblich. Können Sie mir das erklären?

Die Mieter werden hier systematisch über den Tisch gezogen, ganz klar.
In der Bottroper Straße wurde ebenfalls ein neuer Vertrag für die Pflege der Außenanlagen und die Gartenpflege abgeschlossen. Laut Vertrag werden die Leistungen für die Außenpflege Mittwochs und Donnerstags erbracht. Neben dem abgeschlossenen Vertrag werden die gleichen Leistungen aber auch nochmal auf Rapport durchgeführt und nun raten Sie mal an welchen Tag. Ja, ebenfalls Mittwochs und Donnerstags. Was für ein Zufall. Die Mieter zahlen doppelt und die SWSG behauptet, das seien zusätzliche Leistungen. Wenn Die SWSG bei Ihren eigenen Bauvorhaben auch so abrechnen würde, dann wäre sie sicherlich bald pleite.

In einer Wohnanlage im Hallschlag fielen in einem Jahr über 2000 Euro an Rapportstunden an für die Bewässerung der Außenanlagen (Knapp 50 Stunden a 41 Euro nur Lohnkosten ohne Wasser). Und das zusätzlich zum abgeschlossenen Pauschalvertrag, der u.a. auch die Bewässerung der Anlage beinhaltet! Naja der Mieter zahlt´s halt, oder?

Die Rapportzettel waren alle nicht unterschrieben d.h. es fand keine Kontrolle statt, ob die Stunden tatsächlich angefallen sind. Anhand der Wasserrechnung lassen sich die Stunden jedenfalls nichts nachvollziehen.

Müllgebühren:
Es wurden nicht vorhandene Mülltonnen abgerechnet und es wurden mehr Tonnen bestellt, als gebraucht werden. Die SWSG kümmert sich nicht darum, ob die Müllkapazitäten passen. Mit der Einführung der Biotonne werden keine schwarzen Tonnen abbestellt. Anstatt endlich eigene Hausmeister einzustellen, werden die Biomülltonnen von einer Fremdfirma bereit gestellt und die Kosten dafür selbstverständlich über die Betriebskosten abgerechnet.

Viele Mülltonnen sind nach wie vor nicht abschließbar, was dazu führt, dass Fremde ihren Müll abladen. Es wird nichts unternommen, das Problem des wilden Sperrmülls anzugehen. Es werden einfach Fremdfirmen beauftragt, die den Müll entfernen und viel daran verdienen. Im Fasanenhof hat eine Firma im Jahr 2014 den Auftrag bekommen in 26 Hauseingängen für je 95 Euro Müll zu entsorgen, obwohl es diesen Müll nachweislich in einigen, möglicherweise in keinem Hauseingang gab. Die Firma bekommt dafür ungeprüft 2.470 Euro. Den Mietern wurden diese Kosten über die Betriebskostenabrechnung in Rechnung gestellt

Gebühren für das Niederschlagswasser:
Diese Gebühren fallen an, wenn Regenwasser nicht auf dem Grundstück versickern kann und in die Kanalisation abgeleitet wird. Für begrünte Dächer, für Drainsteine und für schmale Gehwege, die nicht über die Kanalisation entwässert werden, gibt es eine bis zu 100%ige Gebührenermäßigung. Diese Gebührenermäßigung muss jedoch vom Eigentümer beantragt werden. Wir haben festgestellt, dass die SWSG diese Ermäßigung in nur ganz wenigen Fällen beantragt hat. Das heißt die Mieter bezahlen mit der Nebenkostenabrechnung die volle Niederschlagsgebühr.

Allgemeinstrom, Heiz- und Wasserkosten
In einer Vorlage zur Mieterbeirats-Vollversammlung vom 7.10.2014 erklärten Herr Wendel und Herr Caesar unter der Überschrift „Optimierung Nebenkosten“, dass die SWSG das Gas seit 2012 über die Energiebörse Leipzig und den Allgemeinstrom seit 2014 an der Strombörse einkaufe und außerdem der Lieferant „Lichtblick“ sei damit verbunden sei der Einkauf des Allgemeinstroms „20% preiswerter“ Leider sprechen die Zahlen der Betriebskostenabrechnung eine ganz andere Sprache. Obwohl 2014 ein extrem mildes Jahr war, sind die Heizkosten nicht entsprechend gesunken. Beim Allgemeinstrom haben wir Fälle mit extremer Steigerung. Im Hallschlag hat die SWSG der EnBW Fernwärmepreise von bis zu 17 Cent pro kwh bezahlt. Bis zu 20% der Heiz- und Energiekosten bezahlen die Mieter für die Ablese- und Gerätemietekosten.

Nicht alle Mieter zahlen gleich viel für das Warmwasser. Die Kosten variieren von Haus zu Haus. Während die einen Mieter 15 Euro für 1 m3 Warmwasser bezahlen, zahlen andere etwa 9 Euro pro m3. Gleiches gilt für Kaltwasser. Laut SWSG hat das mit Messdifferenzen der Wasserzähler zu tun. Wie diese Messdifferenzen zu Stande kommen und weshalb wir teure Messgeräte bezahlen, die dann auch noch falsch messen, scheint niemanden zu interessieren.

Hausmeisterkosten
Obwohl alle Leistungen von externen Firmen erbracht werden, fallen dennoch Hausmeisterkosten für die Mieter an. So zahlen Mieter den Hausmeister in einem extra Posten in der Abrechnung und zusätzlich nochmal versteckt in anderen Posten, wie z.B. der Heizkostenabrechnung und in den Wartungskosten für Aufzug, obwohl Wartungen nicht vom Hausmeister selbst erbracht werden. Für eine Stunde Hausmeisterkosten der Objektbetreuer bezahlen die Mieter 32 Euro. Wir bezweifeln dass die Brutto-Arbeitgeber für die schlecht bezahlten Objektbetreuer so hoch sind. Die SWSG verweigert uns den Nachweis dieser Kosten.

All das führt letztendlich zu den exorbitant hohen Nebenkosten bei der SWSG, die überhaupt nicht gewillt ist, kostengünstiger mit eigenem Personal zu arbeiten, geschweige denn Leistungen öffentlich auszuschreiben, noch den Mieter Einblick in das Vergabeverfahren zu gewähren. Es werden keine Preisspiegel erstellt, die dem Mieter zeigen, wieviel Firmen ein Angebot abgeben haben und wie hoch Vergleichsangebote sind. Hier werden durch die SWSG große Summen an öffentlichen Mietergeldern ausgegeben und es findet keinerlei Überprüfung der Vergabe durch Mieter oder unabhängige Institute statt. Mietern bleibt nichts anderes übrig, als Anwälte und Gutachter zu bezahlen, um in einem teuren Gerichtsprozess zu beweisen, dass die Preise eben nicht wie die SWSG ständig behauptet, marktüblich sind und das gesetzlich vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsgebot nicht eingehalten wird.

Aus unserer Sicht sind die hohen Betriebskosten bei der SWSG nicht länger tragbar.

Wir fordern:

  • dass allen Mieter denen aufgrund von groben Fehlern zu hohe Betriebskosten berechnet wurden (Gebäudereinigung obwohl sie selber Kehrwoche machen, doppelt bezahlte Kosten von Grundsteuer, Niederschlagswasser, Allgemeinstrom von Tiefgaragen/Stellplätzen) die zu viel berechneten Beträge für die letzten 5 Jahre zurückerstattet werden
  • dass die SWSG ihren gesamten Bestand überprüft und für alle versiegelten Flächen für die keine Gebührenermäßigung bei den Niederschlagswassergebühren beantragt hat, dies beantragt
  • dass bei der SWSG Maßnahmen ergriffen werden, um die Betriebskosten drastisch zu senken. Dazu gehört unserer Meinung nach die Einstellung von eigenen Hausmeistern, Gärtnern sowie Personal zur Gebäude-und Außenreinigung sowie eine völlig transparente Vergabe bzw. öffentliche Ausschreibung von Aufträgen an Fremdfirmen und die Kontrolle der Ausführung dieser Aufträge.
6. Höherer Energieverbrauch nach energetischer Modernisierung in der Bottroper Str.

Nach § 4 ABs. 10 LWoFG sind bauliche Maßnahmen, die 1. den Gebrauchswert des Wohnraums oder des Wohngebäudes nachhaltig erhöhen, 2. die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, 3. nachhaltige Einsparungen von Energie und Wasser bewirken…. Modernisierungsmaßnahmen. In den Modernisierungsankündigungen vom November 2011 wurde den Mietern in der Bottroper Str. in Aussicht gestellt, dass „bei gleicher beheizbarer Wohnfläche und gleichen Verbrauchsgewohnheiten bis zu ca. 45% bei den Kosten der Wärmelieferung“ eingespart werden können . Sowohl gegenüber den Mietern als auch gegenüber Mieterinitiativen, Mieterbeirat und Öffentlichkeit erklärte die SWSG, dass sich die Warmmieten um maximal 20% durch die Modernisierung erhöhen. Bereits nach Abschluss der Modernisierung im ersten Bauabschnitt haben wir die SWSG darauf hingewiesen, dass viele Mieter höhere Heizkosten hätten als früher. Herr Hoffmann hat bei der Mieterversammlung am 10.4.2014 behauptet, dass einzelne Mieter zwar höhere Heizkosten hätten, dass im Durchschnitt die Warmmieten jedoch nicht um mehr als 20% steigen würden. Der Nachweis dieser Behauptung anhand von Zahlen wurde uns verweigert. Da der zweite Bauabschnitt erst im Jahr 2013 fertig wurde, ist mit der Betriebskostenabrechnung 2014 zum ersten mal einen Vergleich der Heiz- bzw. Betriebskosten und Warmmieten vor und nach der Modernisierung möglich. Das Fazit ist ernüchternd. Kein einziges Versprechen der SWSG wurde eingehalten. Die Behauptungen von Herrn Hoffmann werden durch die jetzt vorliegenden Zahlen widerlegt. Die Jahre 2011 und 2014 sind bezüglich der Heizkosten sehr gut vergleichbar, weil es gleich milde Winter waren. Die Gradtagszahlen waren 2011 2.989 und 2014 3.088. Der Brennstoffverbrauch ist 2014 gegenüber 2011 von 825.000 kwh auf 1,2 Millionen kwh gestiegen. Das ist eine Steigerung von mehr als 50%. Dabei ist vor allem der Brennstoffverbrauch für die Erwärmung des Warmwassers extrem gestiegen, nämlich um 166%. Der Endenergiebedarf in kwh/qm/Jahr hat sich durch die Modernisierung um 62% erhöht. Der Betriebsstrom ist um 164% gestiegen. Die warmen Betriebskosten haben sich von 2,43 Euro pro Monat und pro Quadratmeter auf 2,60 Euro erhöht. Damit hat sich die Warmmiete in der Bottroper Str. 45 um durchschnittlich 28,6% erhöht und nicht wie von der SWSG behauptet um 20%. Nimmt man die neuen Satzungsmieten zur Grundlage, ist die Warmmiete in der Bottroper Str. 45 2016 um 56,7% teuerer als 2011. Der Energieexperte der Verbraucherzentrale kommt nach Prüfung der Heizkosten von vor und nach der Modernisierung zu dem Schluss: „Ein Sanierungseffekt ist nicht zu erkennen. Im Gegenteil“. Weil im ersten Bauabschnitt Toiletten eingebaut wurden mit höherem Wasserverbrauch als vorher ist der Wasserverbrauch nach der Modernisierung deutlich gestiegen.

Wir fordern, dass die Mieten in den energetisch sanierten Häusern so abgesenkt werden, dass das Versprechen von 20% Warmmietenerhöhung eingehalten wird.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Kienzle, Antonio Ciliberti, Horst Fleischmann, Ursel Beck