Spendenaufruf für verurteilte Stadträte Rockenbauch, Adler und Pantisano

Am 30.10.2020 wurden die Stadträte Hannes Rockenbauch, Tom Adler und Luigi Pantisano vom Amtsgericht Stuttgart zu einer Geldstrafe von insgesamt 2.400 Euro verurteilt.  Hannes Rockenbauch ist Kandidat bei der Oberbürgermeisterwahl im November 2020 und wird von den Mieterinitiativen Stuttgart unterstützt. Weil sie in dem besetzten Haus in der Wilhelm-Raabestr. 4 im Mai 2018 ein Interview gegeben hatten, in dem sie die Besetzung für legitim bezeichneten und sich mit der Belebung des Leerstands solidarisierten, waren die Stadträte wegen angeblichem Hausfriedensbruch angezeigt worden.

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Rechtslage bei Abriss

Mietern, die ihre Wohnungen für einen Abriss nicht räumen, bekommen in der Regel eine Kündigung. Diese Kündigung wird dann im Extremfall versucht mit einer Räumungsklage durchzusetzen. So einfach ist die Sache für die Vermieter aber nicht.

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Schuhregal darf vor Wohnungstür

Das Aufstellen eines Schuhregals oder -schranks im Hausflur gehört zum vertragsmäßigen Gebrauch der Mietsache, soweit im Einzelfall keine Behinderung oder Gefahren davon ausgehen. Dies entschied das Amtsgericht Herne (AG Herne 20 C 67/13, WuM 2013, 537). Auch Kinderwagen und Rollatoren dürfen laut vielen Gerichtsurteilen in den Treppenhäusern stehen. Was dabei zu beachten ist, steht in diesem Artikel Zum ZDF Bericht Eine generelle Verbotsklausel, nach der keine Gegenstände im Hausflur abgestellt werden dürfen, ist nicht wirksam. Die Entrümpelungsaktionen der SWSG bestätigen uns in unserer Position, dass es hier um Schikanen gegen die Mieter geht, die rechtlich nicht zu halten sind.

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Nebenkosten steuerlich geltend machen

Die Personalkosten der Nebenkosten (Hausmeister, Reinigungskräfte, Gärtner) können zu 20% von der Steuer abgesetzt werden. D.h. wenn man für Reinigungskräfte 400 Euro im Jahr bezahlt, bekommt man 80 Euro vom Finanzamt. Der Vermieter muss dem Mieter dafür eine Nebenkostenabrechnung zustellen, in der die Personalkosten extra aufgeführt sind. Darauf hat der Mieter Anspruch. Der Mieter kann die Kosten für das Jahr geltend machen, in dem er die Nebenkostenabrechnung erhält. D.h. der Personalkostenanteil an den Nebenkosten im Jahr 2011 kann in der Steuererklärung für 2012 geltend gemacht werden, die bis zum 31.5.2013 abgegeben werden muss. Nähere Infos dazu gibt es hier

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