Fehlender Wärmemengenzähler: MieterInnen dürfen 15% der Heiz- und Warmwasserkosten kürzen
Seit 2014 muss die Wärmemenge für das Warmwasser laut Heizkostenverordnung mit einem Wärmemengenzähler gemessen werden. Sowohl bei der SWSG als auch bei der VONOVIA sind nicht überall diese Wärmemengenzähler eingebaut. MieterInnen können deshalb bis ein Jahr nach Erhalt der Heizkostenabrechnung 15% der Kosten für Heizung und Warmwasser zurückfordern.
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