Mietobergrenzen 2019/20 für Hartz-IV-Empfänger*innen in Stuttgart

Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart hat für 2019/2020 neue – viel zu niedrige – Obergrenzen für Hartz-4–Empfänger*innen  festgelegt. Falls das Jobcenter ihnen ihre Miete nicht mehr voll erstatten will, weil die Mietobergrenze überschritten ist, wenden Sie sich an uns: info@mieterinitiativen-stuttgart.de oder noch besser an die kostenlose Beratung durch BASIS. Siehe weiter unten.

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23.000 mehr Stromsperrungen 2013

344.798 Haushalten wurden nach Angaben der Bundesnetzagentur im Jahr 2013 der Strom abgeschaltet. Das waren 23.000 Sperrungen mehr als 2012 und 33.000 mehr als im Jahr 2011. Bei fast sieben Millionen Haushalten wurde die Stromsperre angedroht. Zwei Jahre zuvor gab es 6 Millionen solcher Androhungen. Ein Grund dafür, dass Familien die Stromrechnung oft nicht mehr bezahlen können, ist die Verdoppelung des Strompreises seit 2002. Bei Hartz-IV-Empfängern reicht das für die Stromrechnung angesetzte Budget nicht. Energiearmut greift immer mehr um sich. Ein Antrag der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, Stromsperren zu verbieten, wurde im Dezember 2014 von den anderen Fraktionen abgelehnt. […]

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Neue Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger Stand Juli 2015

Obwohl die Mieten explodieren, gelten nach wie enge Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger. In der Tabelle finden Sie die neuen vom Stuttgarter Gemeinderat festgelegten Mietobergrenzen (PDF, 243 k) Falls das Jobcenter ihnen ihre Miete nicht mehr voll erstatten will, weil die Mietobergrenze überschritten ist, wenden Sie sich an uns: info@mieterinitativen-stuttgart.de Kostenlose Beratung für Hartz-IV-Empfänger in allen Angelegenheiten gibt es ab 1.10.2019 jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr im Willi-Bleicher-Haus (Gewerkschaftshaus) in der Willi-Bleicher-Str. 20. Die Beratung wird durchgeführt von BASIS – dem Stuttgarter Beratungszentrum für Arbeit und soziale Gerechtigkeit. Weitere Infos für Hartz-IV-Empfänger gibt es unter www.erwerbslos.de  

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