Prozesstermin
Freitag 31.7.2015 um 11.00 Uhr in der Hauffstraße 5, Sitzungssaal 106 im 1. OG.
Eine Mieterin in Stuttgart-Ost ist trotz Modernisierung im unbewohnten Zustand in ihrer Wohnung geblieben und nur für die Zeit der Modernisierung kurzfristig ausgezogen. Seltsamerweise gingen bei der von der SWSG organisierten Zwischenlagerung der Wohnungseinrichtung sehr viele Gegenstände kaputt. Die Modernisierung ist von schlechter Qualität. Der billige Parkettboden wellt sich. Es gibt viel zu wenig Steckdosen. Die Kücheneinrichtung wurde durch den Umbau verschlechtert. Es gibt blinde Zimmer. Die Dusche ist alles andere als modern.
Bis heute hat die SWSG die Kosten für die Modernisierung nicht anhand von Originalrechnungen nachgewiesen. Dennoch wurde die Grundmiete von 7,30 Euro auf 9,25 Euro erhöht. Für Heizkosten für die ihrer 56 qm großen Wohnung soll die Mieterin nach der Modernisierung 142 Euro bezahlen. Das ist fast eine Verdoppelung. Weil die Mieterin die Zahlung verweigert, ging die SWSG vor Gericht.