Nach Urteil des Landgerichts gegen VONOVIA: Mieter*innen drohen mit Klagewelle
Das Landgericht Bremen hat ein Mieterhöhungsverlangen der VONOVIA nach einer Modernisierung für nicht rechtens erklärt, weil das Mieterhöhungsschreiben die Baukosten nicht klar nach Intstandhaltungs- und Modernisierungskosten unterscheidet.
Mindestens 30 weitere von Modernisierung betroffene Mieter*innen in Bremen wollen nun auch klagen.
Artikel im Weserkurier 16.8.2018
VONOVIA hat versucht gegen das Urteil des Landgerichts vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Das Landgericht Bremen hat am 10.2.2020 eine Revision für nicht zulässig erklärt