Modernisierung: Austausch von Gasherd durch Elektroherd und Etagenheizung durch Zentralheizung muss nicht geduldet werden
SWSG, VONOVIA und andere Vermieter versuchen den Austausch von Gasetagenheizungen durch Zentralheizungen und den Austausch von Gasherden durch Elektroherde als Modernisierung durchzudrücken. Es gibt inzwischen zwei Landgerichtsurteile, nach denen diese Maßnahmen von den Mietern nicht geduldet werden müssen, weil sie zu keiner Energieeinsparung führen.
In der Abelsbergstraße 11 – 21 in S-Ost will die SWSG die Gasleitungen entfernen. Die Gastagenheizungen sollen durch einen Fernwärmeanschluss ersetzt und die Gasherde durch Elektroherde ersetzt werden. Dadurch steigen die Energiekosten für die Mieter enorm. Der kwh-Preis bei der Fernwärme ist doppelt so hoch wie der Gaspreis. Hinzu kommen Verluste durch die Leitungen. Wenn eine Gasetagenheizung durch eine Zentralheizung ersetzt wird, kommen für die Mieter enorme Zusatzkosten hinzu: Betriebsstrom für die Heizung, Ablese- und Wartungskosten, Miete für Wäremzähler….. Ein Elekroherd verbraucht mehr Energie als ein Gasherd.
Das Landgericht Berlin hat bereits im Februar 2019 entschieden, dass solche Austauschmaßnahmen keine Modernisierungen sind, die der Mieter dulden muss
Am 21.2.2019 urteilte das Landgericht Bremen genauso. Das ausführliche Urteil gibt es hier.