SWSG verstößt bei Rückzug erwachsener Kinder gegen geltendes Recht
Aus unterschiedlichen Gründen ziehen erwachsene Kinder hin und wieder zu ihren Eltern zurück. Der SWSG-Mieterinitiative sind zwei Fälle bekannt, in denen die SWSG behauptete sie müsse dafür um Erlaubnis gefragt werden. Außerdem behauptete die SWSG das sei Untermiete und erhebt dafür einen Untermietzuschlag. Dies ist ein Verstoß gegen die geltende Rechtsprechung.
Wenn erwachsene Kinder zu den Eltern zurückziehen, muss der Vermieter dies ohne Bedingungen akzeptieren. Vor einigen Jahren hatte die SWSG in einem Fall dem Mieter gegenüber erklärt, sie müsse das erst prüfen, ob sie es genehmige. Außerdem sei es eine Untervermietung für den ein Zuschlag auf die Miete von 6 Euro bezahlt werden müsse. Durch ein Schreiben der Mieter/Bürgerinitiative Hallschlag und dem zuständigen Mieterbeirat wurde die SWSG über die Rechtslage aufgeklärt. Mit Erfolg. Der Sohn der Mieterin ist ohne Genehmigung der SWSG, ohne Untermietvertrag und ohne Mietaufschlag zurückgezogen. Jetzt hat die SWSG in einem weiteren Fall einen Untermietvertrag mit einem Mietaufschlag von monatlich 6 Euro unterschreiben lassen. Wir fordern von der SWSG, dass dieser Vertrag und die 6 Euro Mieterhöhung für ungültig erklärt werden.
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