Neue Mietobergrenzen für Bürgergeld/Hartz-IV-Empfängerinnen in Stuttgart ab 1. Januar 2023

Die Stadt Stuttgart hat ab Januar neue Obergrenzen für Bürgergeld/HartzIV festgelegt

 

Bedarfsgemeinschaft Größe Mietobergrenze (Kaltmiete) EUR/m2 Quadratmeter
1 Person 566 Euro 12,58 45
2 Personen 670 Euro 11,17 60
3 Personen 780 Euro 10,40 75
4 Personen 923 Euro 10,26 90
5 Personen 1.045 Euro 9,95 105
6 Personen 1.300 Euro 10,83 120
jede weitere Person +162,50 Euro 10,83 +15

(Mietobergrenzen 2023/2024 in Stuttgart, rückwirkend gültig ab dem 01. Januar 2023)

Die Quadratmeterpreise und die Flächenangaben dienen nur zur Orientierung. Sie können zum Beispiel auch eine größere Wohnung mit einem geringeren Quadratmeterpreis anmieten, wenn die Mietobergrenze eingehalten wird.