Nebenkostenabrechnungen 2023
Bis zum 31.12.2024 muss die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023 bei den Mietern angekommen sein. Wenn die Abrechnung erst im Januar kommt müssen Nachzahlungen nicht bezahlt werden. Bei Gutschriften bleibt das Rückerstattungsrecht der Mieter erhalten. Sie haben das Recht die Abrechnung zu prüfen, bevor sie eine Nachzahlung leisten
Bei der Mieterversammlung der SWSG-Mieterinitiativen gab es eine Präsentation zu den Nebenkostenabrechnungen, die wir hier zur Verfügung stellen. Sie finden darin wichtige Informationen