Parabolantenne: SWSG zieht Klage kurz vor Richterspruch zurück
Bericht vom Prozess vor Cannstatter Amtsgericht am 30.6.2015
Wenn es darum geht Prozesse gegen Mieter zu führen, spielt Geld bei der SWSG keine Rolle. Egal ob Prozesse Aussicht auf Erfolg haben, oder nicht. Die SWSG setzt darauf, dass die Mieter die Gerichte scheuen und die Drohung mit Gericht ausreicht Mieter gefügig zu machen. Das ging für die SWSG mal wieder schief.
Ein Mieter aus dem Hallschlag will auch weiter sardische Sender empfangen, die er über Kabel nicht bekommt. Die Parabolantenne steht auf der Terrasse, wo sie kaum zu sehen ist und niemand stört außer die Geschäftsführung der SWSG.
Die ohnehin überlasteten Kunden- und Objektbetreuer müssen ihre Arbeitszeit damit verschwenden, nach Parabolantennen auf Terrassen und Balkon zu schnüffeln und die Mieter mit allen Mitteln dazu bringen, die Parabolantennen abzubauen.
Der Mieter im Hallschlag weigerte sich der schriftlichen Aufforderung der SWSG mit Fristsetzung nachzukommen. Also verklagte die SWSG den Mieter auf Entfernung der Antenne. Und so kam es nun am 30. Juni 2015 in dieser Sache zu einem zweiten Termin beim Amtsgericht Bad Cannstatt. Diesmal mit geladenen Zeugen.
Gleich zu Beginn der Verhandlung fragte der Richter den Anwalt der SWSG, ob sich die SWSG inzwischen nicht doch überlege, die Parabolantenne zu dulden. Das wurde verneint. Bei der Zeugenvernehmung versuchte der Kundenbetreuer der SWSG, Herr B. zunächst den Eindruck zu erwecken, dass die SWSG nie eine Zusage für die Duldung der Parabolantenne gegeben habe. Erst nachdem der Richter ihn auf einen Schriftwechsel hinwies, in dem die SWSG die Duldung der Antenne in Aussicht stellte, schwenkte Herr B. um auf die Linie, dass er sich nicht mehr erinnern könne.
In diesem Zusammenhang spielt auch ein Kellerraum eine Rolle. Und diese Geschichte ist auch typisch für das Chaos bei der SWSG. Herr B. von der SWSG sagte vor Gericht, dass die Vormieter der Wohnung gesagt hätte, der Kellerraum gehöre zu der Wohnung. Deshalb wäre der Kellerraum in den Mietvertrag aufgenommen worden, obwohl er zu einer anderen Wohnung gehöre und auch bereits vermietet war. Wie kann es sein, dass Mieter dem Vermieter erklären müssen, welcher Raum zu welcher Wohnung gehört?
Und wie das dann so ist bei der SWSG. In einer solchen Situation versucht man einen Deal, der möglichst billig ist. Der Mieter sollte auf eine Mietminderung wegen des fehlenden Kellerraums verzichten und einen Ersatzraum in einem anderen Gebäude annehmen. Im Gegenzug erklärte sich die SWSG bereit die Parabolantenne zu dulden. Das wurde nicht nur schriftlich angeboten, sondern auch in einem mündlichen Gespräch mit Herrn B. von der SWSG. Zwei Zeugen sagten dies vor Gericht aus. Doch daran konnte sich Herr B. im Gerichtssaal nicht erinnern.
Der Richter erklärte der SWSG die Aussichtslosigkeit eines Urteils zur Entfernung der Antenne. Der Anwalt der SWSG versuchte noch zu erreichen, dass der Mieter einen mehrseitigen Vertrag wegen der Antenne unterschreiben soll. Dagegen wandte sich der Richter. Er kannte diese Verträge und kritisierte sie, weil sie völlig überzogene Versicherungen und Auflagen verlangen. Auch damit kam die SWSG also nicht durch.
Um einem Richterspruch zu entgehen, zog die SWSG am Schluss die Klage zurück. Die SWSG muss in dem Fall alle Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen. Aber das finanzieren ja wieder die Mieter durch überteuerte Mieten.