Schuhregal darf vor Wohnungstür
Das Aufstellen eines Schuhregals oder -schranks im Hausflur gehört zum vertragsmäßigen Gebrauch der Mietsache, soweit im Einzelfall keine Behinderung oder Gefahren davon ausgehen. Dies entschied das Amtsgericht Herne (AG Herne 20 C 67/13, WuM 2013, 537). Auch Kinderwagen und Rollatoren dürfen laut vielen Gerichtsurteilen in den Treppenhäusern stehen. Was dabei zu beachten ist, steht in diesem Artikel
Eine generelle Verbotsklausel, nach der keine Gegenstände im Hausflur abgestellt werden dürfen, ist nicht wirksam.
Die Entrümpelungsaktionen der SWSG bestätigen uns in unserer Position, dass es hier um Schikanen gegen die Mieter geht, die rechtlich nicht zu halten sind.