SWSG lässt Vermögen von Mietern vernichten
Kein SWSG-Mieter wird sich über den Artikel in der Stuttgarter Zeitung gewundert haben in dem stand, dass die SWSG vor dem Zeitpunkt der vereinbarten Übergabe einer Wohnung Möbel, Schmuck, Kleidung und 7.000 Barvermögen durch ein Entrümpelungsunternehmen entsorgen und vernichten ließ.
Im Lauchhau gab es um den Jahreswechsel eine schikanöse Entrümpelungsaktion. Mieter sollten aus angeblichen Brandschutzgründen Pflanzen, Bilder und Kleinmöbel aus den Fluren nehmen. Die den Mietern genannte Frist zur Räumung wurde nicht eingehalten. Die Räumung erfolgte ebenfalls vor Ablauf der Frist durch ein Entrümpelungsunternehmen. Die Mieter erhielten Rechnungen über 130 Euro. Die Flure sehen jetzt noch trostloser aus als vorher. Die Holzverkleidungen an den Wänden und die Holzdecken in den Fluren brennen offensichtlich nicht. Die SWSG hat sie jedenfalls bis heute nicht entfernt.
Mieter weigern sich die Rechnungen zu bezahlen und lassen sich durch Klagedrohungen der SWSG nicht einschüchtern.
Typisch für die SWSG ist auch, dass sie sagt, die Beweislast für die Vernichtung des Bargeld liege bei der Mieterin. Das Beweismittel wurde aber von der SWSG vernichtet.
Artikel der Stuttgarter Zeitung vom 30.4.14
Die SWSG ließ es nicht zu einem Prozess kommen und bezahlte, offensichtlich in der Erwartung den Prozess zu verlieren, an die betroffene Mieterin 4.000 Euro.
Artikel der Stuttgarter Zeitung vom 23.6.14