Berufungsverfahren Trinkwasserpanscherei durch SWSG am 16.7.2018 vor dem Landgericht
Statt alte verrostete Trinkwasserleitungen auszutauschen setzt die SWSG im Lauchhau und anderswo Phophate als Rostschutzmittel dem Trinkwasser zu. In diesem Zusammenhang hat die SWSG im Lauchhau dreifach gegen die Trinkwasserverodnung verstoßen: Unterlassene Informationspflicht, Nichteinhaltung der Dokumentationspflich und Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Begrenzung. Obendrein hat die SWSG die Kosten für die Dosiermittel den Mietern über die Betriebskosten in Rechnung gestellt. Seit 2008 sind das nach Hochrechnungen der Mieterinitiative mehr als 100.000 Euro. Erst durch eine genaue Prüfung der Betriebskostenabrechnung wurden die Vergehen der SWSG offen gelegt.
Das Amtsgericht Stuttgart entschied am 3.11.2017, dass die Kosten des Dosiermittels nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen, weil der Rostschutz Instandhaltungskosten- und keine Betriebskosten seien. Gegen dieses Urteil ist die SWSG in Berufung gegangen.
Termin für das Berufungsverfahren:
Montag 16.7.2018 um 9.00 Uhr, Landgericht Saal 253, 2. OG, Urbanstr. 20