Festlegung auf Energieversorger im Mietvertrag ist unzulässig. VONOVIA rudert zurück
Die VONOVIA hat viele Gesellschaften gegründet, die sie als Dienstleister für die Wohnungsbewirtschaftung einsetzt und die Mieter mit überhöhten Kosten dafür abzockt. Das ist Teil ihrer Profitmaximierungsstrategie. Inzwischen hat die VONOVIA auch eine Firma zur Energielieferung gegründet und schreibt im Mietvertrag fest, dass der Mieter über diese Gesellschaft seine Energie beziehen muss. Das ist illegal.
Die Verbraucherzentrale in NRW hat die VONOVIA dafür abgemahnt. Darauf hat die VONOVIA nicht reagiert. Erst aufgrund einer Klage beim Landgericht Bochum verklagt. Erst daraufhin ist die VONOVIA zurückgerudert und hat eine Abkehr von der unzulässigen Klausel im Mietvertrag erklärt. Alle Mieter*innen mit einer Klausel im Mietvertrag, die zur Abnahme der Energie durch die „VONOVIA Energie Service GmbH“ verpflichtet, können sich darauf berufen, dass durch die Klausel im Mietvertrag kein Vertrag zustande gekommen ist und den Energieanbieter wechseln.
Hier die Presseerklärung der Verbraucherzentrale NRW