VONOVIA-Mieter*innen in der Friedhofstraße widersprechen Modernisierungsmieterhöhung

Seit Jahren wehren sich die MieterInnen des Vonovia-Hochhauses in der Friedhofstrasse 11 in Stuttgart gegen eine „Modernisierung“ und die damit drohenden starken Mieterhöhungen. Zwar fielen diese laut den im September verschickten Schreiben des Konzerns mit 2 €/m² nur halb so hoch aus als ursprünglich angekündigt. Die ohnehin schon hohen Mieten sollen aber immer noch um fast 25% steigen.


Die Vonovia begründet die starke Mietsteigerung mit angeblich umlagefähigen Modernisierungskosten in Höhe von  277 €/m². Die MieterInnen des Gebäudes bezweifeln, dass Kosten in dieser Höhe angefallen sind. Sie haben sich zusammengeschlossen, einen Prüfausschuss gewählt und  sich mit anderen Vonovia-kritischen Initiativen im Bundesgebiet vernetzt. Gemeinsam wollen sie die Nachweise der angeblichen Kosten und damit die Berechtigung zu den Mieterhöhungen genau prüfen. In einem gemeinsamen Schreiben haben sie die Vonovia aufgefordert, sämtliche Rechnungen, Verträge, baulichen Untersuchungen und Bauabnahmebescheinigungen für das Projekt zur Einsichtnahme vorzulegen. Hierauf besteht ein Rechtsanspruch. Solange der prüffähige Nachweis der tatsächlichen Kosten nicht lückenlos erbracht ist, können die Mieter die Mieterhöhung zurückbehalten.
Im Vonovia-Konzren liegen, soweit dies bislang bekannt ist, die Rechnungen Verträge und Auftragsvergaben durchweg in elektronischer Form vor. Es wäre der VONOVIA deshalb ein Leichtes gewesen, die Daten elektronisch zu übermitteln. Stattdessen bestand sie jedoch darauf, dass die Mieter ihr Einsichtsrecht vor Ort in der Stuttgarter Niederlassung des Konzerns wahrnehmen. Sehr kurzfristig wurden dem Prüfausschuss drei Termine Anfang Dezember zur Wahl gegeben.
Die VONOVIA-Mieterinitiative betrachtet dieses Vorgehen als Schikane. Trotz starker Bedenken haben  Vertreter der Hausgemeinschaft das Angebot jedoch angenommen.  Da sie nun mal vor Ort waren bestanden die Mieter darauf, dass ihnen die Rechnungen und handschriftlich unterzeichneten Verträge im Original vorgelegt werden. Auch darauf besteht ein Rechtsanspruch.
Die Mieter bezweifeln auch, dass ihnen die Vonovia reinen Wein einschenken wird „Wie wir aus anderen Städte wissen, deckt der Konzern seine Mieter gern mit massenhaft Papier zu, das aber nur in wenigen Fällen aus prüffähigen Nachweisen der Kosten besteht, die ihm tatsächlich durch eigene Lohn- und Sachkosten oder konzernexterne Auftragsvergaben entstanden sind. Wir werden uns dadurch nicht abschrecken lassen“, so VONOVIA-Mieter Josef Schmidt.
Die Mieter prüfen indes nicht nur die Baukosten. Sie fordern auch hohe Mietminderungen für die lange und chaotische Bauzeit.

Brief des Prüfausschusses der Mieter*innen in der Friedhofstr. 11 wegen Unwirksamkeit der Mieterhöhung, Mietminderung für die Bauzeit, Baumängel…..

 

Mitglieder des Prüfausschusses bei der Abholung der Belege für Kosten der Modernisierung im VONOVIA-Regionalbüro am 2.12.2020

 

Artikel in den Stuttgarter Nachrichten am 1.12.20 „VONOVIA-Mieter wollen Erhöhung nicht bezahlen“

Bei einem Gerichtstermin am 10.5.2023 im Streit um die Mieterhöhung wurde klar, dass die Mieterhöhungsverlangen der VONOVIA nicht korrekt waren. Von der ursprünglichen Mieterhöhung in der Modernisierungsankündigung von 208,35 Euro war im Laufe der Auseinandersetzung bei der Modernsierungsmieterhöhung nach Abschluss der Bauarbeiten eine Mieterhöhung von weniger als die Hälfte geblieben. Im Gerichtsverfahren war klar, dass auch diese Mieterhöhung nicht haltbar war und die VONOVIA ging nochmal weiter auf 80 Euro runter. Die Mieterhöhung sollte nach der Modernisierungsmieterhöhung bereits ab 1.12.2020 gelten. Der Vergleich vor Gericht bedeutete am Ende eine Erhöhung um 80 Euro im Monat erst ab 1.6.2023. Für den Baulärm- und Dreck musste die VONOVIA dem Mieter eine Entschädigung bzw. Mietminderung von 3.850 Euro bezahlen. Die VONOVIA hatte ursprünglich nur eine pauschale Mietminderung für die gesamte Bauzeit von 250 Euro angeboten.