StN: Besetzte Wohnungen werden geräumt
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Wir lernen: Absatz 1 gilt, Absatz 2 ist mittlerweile egal:
Zitat StN: „Es stehe noch kein Konzept für die weitere Nutzung fest.“ – d.h. bis auf weiteres wieder Leerstand. Es ist beschämend und ein Armutszeugnis für diese Stadt!