Neue Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger Stand Juli 2015
Obwohl die Mieten explodieren, gelten nach wie enge Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger.
Falls das Jobcenter ihnen ihre Miete nicht mehr voll erstatten will, weil die Mietobergrenze überschritten ist, wenden Sie sich an uns.