VONOVIA: Betriebskosten widersprechen. Uneingeschränktes Recht auf Belegeinsicht bei Betriebskosten
VONOVIA-Mieter*innen sollten der Betriebskostenabrechnung widersprechen. Die VONOVIA hat eigene Firmen gegründet (z.B. VONOVIA Wohnumfeld Service GmbH) an die sie Garten- und andere Arbeiten vergibt und über die Betriebskosten abrechnet. Der Mieter hat das Recht die Verträge und das Leistungsverzeichnis mit diesen VONOVIA-eigenen Firmen einzusehen, um die Richtigkeit der Betriebskosten zu überprüfen.
Mit Urteil des Landgerichts Dresden vom 18.03.2021 wurde erstmals ein Unternehmen des VONOVIA-Konzerns zur Vorlage von Rechnungen und Leistungsverzeichnissen von Subunternehmen der VONOVIA Wohnumfeld Service GmbH sowie der Vorlage detaillierter Leistungsbeschreibungen der durchgeführten Arbeiten dieser Unternehmen verurteilt. Das Urteil ist die konsequente Umsetzung der bisherigen ständigen BGH-Rechtsprechung zur Belegeinsicht (z.B BGH, Az.VIII ZR 38/11). Die Rechnungen der Servicegesellschaft der VONOVIA wurden als Eigenbelege der VONOVIA eingestuft.
Pressemitteilung des Mietvereins Dresden zu dem Urteil
Urteil des Landgerichts Dresden vom 18.3.2021
Hier finden Sie unseren Musterbrief zu der Betriebskostenabrechnung 2020. Sie haben bis zu einem Jahr nach Erhalt der Abrechnung Zeit der Abrechnung zu widersprechen.
Das Amtsgericht Bremen bestätigt das umfassende Recht zur Belegeinsicht.
Im Dezember 2020 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Vermieter nicht nur Rechnungen und Verträge sondern auch die Zahlungsbelege vorlegen muss. Damit kann geprüft werden, ob der Vermieter einen Zahlungsabzug vorgenommen hat, den er nicht an den Mieter weitergegeben hat.
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Die Frankfurter Rundschau hat am 15.11.2020 einen längeren, interessanten Artikel zu einem Vonovia-Thema gebracht, dass wir alle kennen: die Betriebskosten.
Insbesondere geht es um deren Belege und Prüffähigkeit. Aktuell ist dazu der wahrscheinliche ebenfalls allen bekannte Mieter Herr Obst aus München vor den BGH gezogen, um seinen Fall in letztere Instanz entscheiden zu lassen. Hierbei geht es vornehmlich um den Kostenpunkt der Hausmeisterkosten.
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