SWSG: Gebühr für Rollatoren und Kinderwagen?
September 2019
Die SWSG hat eine Umfrage unter den Mietparteien in der Bretzfelder Straße 3 – 25 und der Schwabbacher Straße 4, 8, 12 gestartet: Wer braucht Abstellmöglichkeiten?
Kinder werden geboren, da braucht man in den ersten Jahren einen Kinderwagen.
Menschen werden älter, dann braucht man vielleicht einen Rollator oder einen Rollstuhl, damit man weiter mobil bleiben kann.
Diese Gegenstände gehören zum bestimmungsgemäßen Gebrauch einer gemieteten Wohnung.
Nach überwiegender Meinung der Gerichte (beispielsweise: LG Hamburg , Urteil vom 6. August 1991 , Az: 316 S 110/91, Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2013 – Az: 22 C 15963/12) ist der Mieter berechtigt , einen Kinderwagen an geeigneter Stelle im Treppenhaus abzustellen, wenn ihm nicht zugemutet werden kann, den Kinderwagen jeweils in die Wohnung zu transportieren und wenn andere Mitbewohner hierdurch nicht behindert werden. Das Gleiche gilt natürlich für Rollatoren.
Die SWSG möchte jetzt in ihren Wohnungen Bretzfelder Straße 3 – 25 und Schwabbacher Straße 4, 8 und 12 für Unterstellmöglichkeiten von Kinderwagen und Rollatoren etc. eine Gebühr von 5 Euro erheben.
In den neueren Häusern der SWSG gibt es Fahrradabstellmöglichkeiten und auch Kinderwagenabstellräume. Zahlen diese Mietparteien auch 5 Euro, versteckt in der Miete, für die Abstellmöglichkeiten?
In den Treppenhäusern der Bretzfelder Straße und der Schwabbacher Straße ist kaum Platz zum Abstellen von Kinderwagen oder Rollator.
Die Wohnungsbaugesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, für Autos und Fahrräder Abstellplätze bereit zu stellen. Warum eigentlich nicht für Kinderwagen und Rollatoren etc.?
Die SWSG hat in den vergangenen Jahren regelmäßig Millionen von Überschüssen erwirtschaftet. Aus diesen Mitteln, die ja durch die Mieter*innen über die Jahre aufgebracht worden sind, könnten ohne Probleme Unterstellmöglichkeiten in der Nähe der Eingangstüren geschaffen werden.
Wir fordern die SWSG auf, das zu tun, jedoch ohne die Mietparteien, die den Abstellplatz brauchen, finanziell zu belasten.
Links zu den gesetzlichen Regelungen:
https://rollingplanet.net/rollstuhl-und-rollator-duerfen-im-hausflur-stehen-aber/
https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kinderwagen.htm