Mieter der Ziegelklinge fordern gesetzlich vorgeschriebene Modernisierungsankündigung
Das Gesetz schreibt vor, dass Vermieter bei Modernisierungen spätestens drei Monate vor der Modernisierung eine schriftliche Modernisierungsankündigung machen müssen. Die SWSG hat den Mietern im Sandweg und in der Sperlingstraße im Juni 2015 mitgeteilt, dass sie diese Modernisierungsankündigung nicht bekommen werden. In einem Brief an die Geschäftsführung fordert die SWSG-Mieterinitiative Stuttgart-Süd die SWSG auf, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.
Brief an SWSG (pdf 128 KB)