Streit um Kosten für Dosiermittel vor Gericht
Richter schlägt Vergleich vor
Bei der öffentlichen Sitzung gegen die SWSG Stuttgart und im Streitfall „Dosiermittel im Trinkwasser“ trafen sich am 12.10.2016 um 11:00 Uhr im Sitzungssaal 302/ 3. OG beim Amtsgericht Bettina Kienzle mit Ihrem Verteidiger Herrn Thomas Jung und die SWSG, mit Ihrem Mitarbeiter Herrn Willmann und Rechtsanwalt Herrn Blauß.
Seit 2008 fügt die SWSG dem Trinkwasser Korrossionsschutzmittel bei. Dabei wurde dreifach gegen die Trinkwasserverordnung verstoßen.
Bei dem Gerichtstermin ging es um die Frage, ob die SWSG die Kosten für das Dosiermittel über die Betriebskosten von den Mietern kassieren darf. Seit 2008 hat die SWSG mehr als 60.000 Euro Kosten für Dosiermittel über die Betriebskosten bei den Mietern im Lauchhau abgerechnet.
Schnell wurde unter Befragung des Richters von der SWSG bekannt gegeben, dass nicht nur im Lauchhau, sondern noch in 3 weiteren Wohngebieten der SWSG in Stuttgart zudosiert wird. Es ist anzunehmen, dass auch hier die Mieter weder rechtzeitig noch ausführlich über den Einsatz informiert wurden.
Die SWSG bekundete, dass in Hinblick auf die nun vorherrschende Wasserqualität und die Aussage des Herrstellers „JUDO“ aus Winnenden, diese nun eine wesentlich besser sei. Die SWSG würde somit auch fürsorglich dafür sorgen, dass die Mieter bestens versorgt würden und das gezapfte Nass viel schonender für deren Haushaltsgeräte sei.
Das erschloss sich dem Richter nicht. Für den Richter schien es klar, dass es hauptsächlich um Korrossionsschutz gehe. Wenn es aber in der Sache zu keinem Vergleich käme, müsste ein Gutacher darüber befinden, ob tatsächlich die Wasserqualität verbessert würde. Dann gehe die Auseinandersetzung möglicherweise bis zu einer Grundsatzentscheidung zum BGH. Der Richter schlug einen Vergleich vor sich im Falle der Mieterin Kienzle im Hinblick auf die durch die bevorstehenden Modernisierungsmaßnahmen endende Zudosierung gütlich zu einigen. Eine gütig Einigung wäre, dass Frau Frau Kienzle künftig nur noch mit 40 % der Dosiermittelkosten belastet werde. Da in Stuttgart durch die Bodenseewasserversorgung die Wasserqualität eine der Besten im Bundesgebiet ist, spricht alles dafür, dass es sich eben doch nur um Korrosionsschutz handelt. Das Gericht entließ die Parteien mit einer Fristsetzung bis zum 2. November 2016.
Vor dem Hintergrund, dass die Wasserqualität nicht besser, sondern durch das Dosiermittel schlechter wird und viele Mieter im Lauchhau das Leitungswasser nicht mehr als Trinkwasser nutzen und über Haut- und andere Erkrankungen klagen, ist es schon ziemlich dreist, dass die SWSG behauptet, das Dosiermittel verbessere die Wasserqualität.