Defekter Rauchwarnmelder- SWSG droht mit fristloser Kündigung

 

Erfahrungsbericht einer Mieterin über den Umgang der SWSG mit defektem Rauchwarnmelder, der der SWSG umgehend gemeldet wurde.

Es begann nachts um 1.30 Uhr, als plötzlich der Rauchmelder anging. Ich drückte ihn aus, zwei Stunden später ging es wieder los.  Deshalb montierte ich ihn ab, meldete dies am nächsten Tag beim Objektbetreuer und im Callcenter der SWSG. Ich ging davon aus, dass die SWSG einen neuen Rauchwarnmelder installieren lässt. Aber nichts passierte. Nach ungefähr sechs bis acht Wochen bekam ich ein Schreiben von der SWSG. Darin stand, dass bei der „routinemäßigen Funktionsprüfung“ festgestellt wurde, dass in Ihrer Wohnung mindestens ein Rauchwarnmelder entfernt (demontiert) wurde. Weiter hieß es fettgedruckt: Bitte bringen Sie unverzüglich alle Rauchwarnmelder wieder vollständig und korrekt an“. Es wurde auch damit gedroht, dass gegen Mieter*innen, die wiederholt Rauchwarnmelder demontierten und eine Wiedermontage verweigern, eine fristlose Kündigung ausgesprochen werde. Bei einem erneuten Anruf bei der SWSG bzw. ihrer Hotline wurde dann gesagt, ich solle Minol anrufen und die Installation des Rauchwarnmelders beauftragen. Der Haken an der Sache ist, dass , der den Auftrag an Minol gibt, auch die Rechnung bekommt. Zum Glück hat mich die Sachbearbeiterin von Minol darüber aufgeklärt. Wenn man Pech hat, bekommt man für den Austausch eines defekten Rauchwarnmelders eine Rechnung.

Dabei gilt: Wenn ein Rauchwarnmelder defekt ist, ist es Aufgabe der SWSG die Installation eines neuen Rauchwarnmelders zu veranlassen und auch zu bezahlen. Der Fall zeigt wieder wie unterirdisch die Kommunikation und der Umgang der der SWSG mit ihren Mietern ist.