Bau- und Wohnungsverein übt sich im Entmietungsterror

Der Bau- und Wohnungsverein will die gut erhaltenen Häuser in der Beethovenstr. 60 – 70 abreissen lassen und dadurch 48 noch bezahlbare Wohnungen vernichten. Mit einer Räumungsklage war er bisher bei Gericht erfolglos. Deshalb ist jetzt offensichtlich die Terrorisierung der Mieter angesagt. Mitte Oktober funktionierte plötzlich in der Wohnung von einem Mieter die Heizung nicht mehr. Am 22.10. erging dagegen erfolgreich eine einstweilige Verfügung. Anstatt binnen 2 Tagen die Heizung wieder anzustellen, legte der BWV Beschwerde ein. Für 18.11.2016 hatte der Bau- und Wohnungsverein kurzfristig in den noch bewohnten Häusern 62-64 eine „Polizeiübung“ angekündigt. Am nächsten Tag wurde vom BWV […]

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Flugblatt zum geplanten Abriss in der Beethovenstr. 60-70

Die Häuser an der Beethovenstr. 60-70 in Stuttgart-Botnang gehören dem Bau- und Wohnungsverein Stuttgart (BWV). Nun will der BWV die Häuser abreißen. Der Grund: Häuser abreißen und hinterher neu bauen, bringt dem BWV viel mehr Geld, als wenn sie die Häuser einfach nur renovieren würden. Alle Mieterinnen und Mieter sollten ausziehen – Die noch verbliebenen erhielten Anfang 2015 die Kündigung, und die Ankündigung des Abrisses, da „nur mit einem Abriss und Neubau neubaugleiche Mieteinnahmen garantiert sind“ (Zitat Kündigung). Lese das gesamte Flugblatt hier Unterschriftenliste zum Erhalt der Beethovenstr. 60-70

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Offener Brief an den Bau- und Wohnungsverein zum geplanten Abriss in der Beethovenstr. 60-70

Stuttgart, den 31.5.2016 Sehr geehrter Herr Wolf, sehr geehrte Damen und Herren vom Bau- und Wohnungsverein Stuttgart, mit Ihrer Aussage, das von den Mieterinitiativen erstellte Gegengutachten zur Beethovenstr. 60-70 sei „lächerlich“ (Stuttgarter Nachrichten, 22. Mai 2016) wollen Sie offenbar die Arbeit des von uns beauftragten Architekten abqualifizieren. Weder in den beiden Gerichtsprozessen noch gegenüber der Presse haben Sie mit belastbaren Fakten die Einschätzung unseres Architekten widerlegt, dass die „Bausubstanz in keiner Weise marode oder baufällig“ ist. Selbst das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung hat in einem Schreiben vom 18.12.2015 an einen Mieter klargestellt, dass die Gebäude nicht als „minderwertig“ eingestuft […]

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