Neue Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger Stand Juli 2015
Obwohl die Mieten explodieren, gelten nach wie enge Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger. In der Tabelle finden Sie die neuen vom Stuttgarter Gemeinderat festgelegten Mietobergrenzen. (pdf, 243KB) Falls das Jobcenter ihnen ihre Miete nicht mehr voll erstatten will, weil die Mietobergrenze überschritten ist, wenden Sie sich an uns.
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