Falsche Berechnung der Betriebskosten durch die SWSG. Keine Erhöhung der Betriebskostenpauschale ab Januar 2014!

Hallschlag, 16.12.2013
Liebe Nachbarn,
alle Mieter des Hauses Düsseldorfer Straße 39 sind sehr erschrocken über die Abrechnung der Betriebskosten für das Jahr 2012. Der Schock sitzt bei vielen Mietern tief. Der Schock ist aber unbegründet. Denn die Abrechnung ist falsch. Die SWSG hat sich verrechnet und uns Mietern Rechnungsposten aufgedrückt, die es gar nicht gibt. Die SWSG selbst hat die Fehler nicht entdeckt und auch nichts zur Aufklärung getan. Im Gegenteil hat sie die Umstände noch verschleiert. Und selbst, nachdem wir, die Mieterinitiative Hallschlag die SWSG darauf hingewiesen hatten, hat die SWSG nichts unternommen, um sich bei den Mietern zu entschuldigen und darüber zu informieren, dass die Mieter ihre Mietabschläge ab Januar nicht erhöhen müssen.

  1. Die Mieterinitiative Hallschlag hat die skandalösen Abrechnungsfehler der SWSG aufgedeckt!
  2. Die Mieterinitiative hat die Betriebskostenabrechnung zum Teil korrigiert und falsche Rechnungsposten rausgestrichen. Das wurde so auch von der SWSG akzeptiert.
  3. Die SWSG hat trotz mehrmaliger Aufforderung nicht alle Unterlagen offengelegt. Dieses Verhalten verstößt gegen geltende Gesetze. Warum legt die SWSG nicht alle Rechnungen auf den Tisch, obwohl wir Mieter ein Recht darauf haben? Wir können dieses Recht ja auch einklagen. Dieses Verhalten weckt zwangsläufig das Misstrauen der Mieterschaft. Die Frage, die sich nun stellt: was hat die SWSG noch zu verbergen?
  4. Grober Fehler Nummer 1: Auf der Heizkostenabrechnung steht der Posten „Umlageausfallwagnis“ in Höhe von ca. 4000,00 Euro (für ca. 64 Wohnungen je ca. 64,00 Euro). Dieser Posten hat nichts mit unseren Wohnungen zu tun. Der wurde aus Versehen von der SWSG der Mieterschaft angelastet.
  5. Grober Fehler Nummer 2: Die Müllgebühren wurden um das Vierfache zu hoch den Mietern in Rechnung gestellt. Statt 17.751,64 Euro müssen wir Mieter nur ca. 2.200,00 Euro (grobe Schätzung der SWSG) pro Halbjahr Müllgebühr zahlen. Da hat sich die SWSG um mehr als 15.000,00 Euro verrechnet.
  6. Grober Fehler Nummer 3: der Abschlag für die Betriebskosten für das Jahr 2014 wurde von der SWSG um 50 % erhöht. Diese Erhöhung hat ihre Ursache in der fehlerhaften Abrechnung und ist unbegründet und muss von den Mietern nicht bezahlt werden. D.h. die Mieter müssen ab Januar keine höhere Miete zahlen. Die Mieter zahlen nur den Betrag des Jahres 2013.
  7. Trotz mehrmaliger Aufforderung hat die SWSG ihre fehlerhafte Abrechnung bisher noch nicht korrigiert. Wir als Mieterschaft sollten zusammen mit der Mieterinitiative Hallschlag dafür kämpfen, dass wir unser Recht bekommen. Machen Sie mit in der Mieterinitiative!

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