Mieterrechte bei Modernisierung
Modernisierungen von Wohnungen sind eine Lizenz zum Gelddrucken für die Vermieter. Sie dürfen 11% der Modernisierungskosten auf Dauer auf die jährliche Miete draufschlagen. Dabei werden oftmals Instandhaltungsmaßnahmen als Modernisierungsmaßnahmen deklariert, weil Instandhaltungskosten nicht zu Mieterhöhungen führen dürfen.
Oftmals halten sich Vermieter bei Modernisierungen nicht an die gesetzlichen Vorschriften. So behauptet die SWSG bei neubaugleichen Modernisierungen, sie müsste hier den Mieter*innen nicht die gesetzlich vorgeschriebene Modernisierungsankündigung zukommen lassen. Das ist falsch. Bei jeder Modernisierungsmaßnahmen haben die Mieter*innen Anspruch auf die gesetzliche Modernisierungsankündigung. Gesetzliche Regelungen zu Modernsierungen sind zu finden in § 554, 555 und 559 des BGB
In einem Infoblatt informieren wir über Mieterrechte bei Modernisierung
Mieter*innen sollten sich gemeinsam gegen Modernisierungsvertreibung zur Wehr setzen und sich den Mieterinitiativen anschließen.