Rauchmelder

Immer wieder taucht die Frage auf, Mieter selber Rauchmelder installieren dürfen. Sie dürfen. So steht es jedenfalls in einer Information der Landesregierung. Wörtlich heißt es

Dürfen bereits installierte Melder weiter benutzt werden?
Bereits vorhandene Rauchwarnmelder dürfen grundsätzlich weiter benutzt werden. Sofern eine Mieterin oder ein Mieter schon Rauchwarnmelder installiert hatte, sollte sich die Eigentümerin oder der Eigentümer von der ordnungsgemäßen Ausstattung bzw. Installation und Betriebsbereitschaft überzeugen und dies dokumentieren. Allerdings ist die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht verpflichtet, bereits vorhandene Melder weiter zu verwenden.

D.h. auch, dass Mieter Rauchmelder selber einbauen können. Im Hallschlag gibt es Mieter, die selber Rauchmelder eingebaut haben und den Einbau durch Firmen der SWSG nicht akzeptieren. In einem Brief an einen der Mieter schrieb die SWSG jetzt: „Um die bestehenden Norm und den an uns gestellten Gesetzesanspruch zu erfüllen, haben wir eine vertragliche Vereinbarung getroffen, die es ausschließt, dass Sie die Installation und Wartung der Rauchwarnmelder in Ihrer Wohnung selbst übernehmen“. Diese Argumentation halten wir nicht für haltbar. Die SWSG hat vielleicht mit Minol eine vertragliche Vereinbarung getroffen. Die ist aber nicht bindend für Mieter. Zwischen SWSG und Mietern gibt es in dieser Frage keinen Vertrag.