SWSG verstößt gegen Salzstreuverbot
Bereits im Januar 2017 hat die Mieterinitiative die SWSG darauf hingewewiesen, dass die SWSG widerrechtlich Streusalz auf Gehwegen einsetze. Trotzdem wurde weiter Salz gestreut.
Im darauffolgenden Winter 2017/2018 kam es nachweislich zu massivem Streusalzeinsatz in den Stadtteilen Hallschlag, Zuffenhausen, Botnang, Stammheim, Heumaden, Lauchhau und Bad Cannstatt. In einem Brief an den SWSG-Aufsichtsrat vom 18.12.2017 hat die SWSG-Mieterinitiative den Aufsichtsrat darüber informiert, dass die SWSG gegen das städtische Salzstreuverbote verstoße, während gleichzeitig die Stadt im Amtsblatt die Bevölkerung auf das Salzstreuverbot hinweise.
Aufgrund des wiederholten Verstoßes gegen die städtische Satzung hat die Mieterinitiative beim Amt für öffentliche Ordnung und dem Amt für Umweltschutz der Stadt Stuttgart Anzeige gegen die SWSG eingereicht.
Am 19.12.2017 erschien in den Stuttgarter Nachrichten ein Artikel über den widerrechtlichen Streusalzeinsatz bei der SWSG
Die vom Pressesprecher gemachten Angaben sind nach Meinung der Mieterinitiativen nicht richtig. Den Aussagen von Herrn Schwab wurde in einem Brief vom 19.1.2018 an den Aufsichtsrat widersprochen.
Skandalöserweise ging der Streusalzeinsatz danach weiter. Selbst im März wurde bei Schneefall auf trockenem Boden und ohne jegliche Glatteisgefahr weiter Salz gestreut.
Die SWSG nahm die von ihr beauftragten Firmen auch nocht in Schutz und behauptete, dass die Gefahr von Glatteisbildung gegeben war. Dies entsprach nicht der Wahrheit.
Salzstreuen ist die billigste Lösung für die Fremdfirmen. Die Mieter bezahlen für den Winterdienst jedoch viel Geld. Allein die 62 Mieter in der Düsseldorfer Str. 44- 64 bezahlen im Jahr pauschal 3.364 Euro über die Betriebskosten nur für den Winterdienst. Abgesehen davon, dass die Fremdfirmen Salz streuen, werden auch die verpflichtenden Räumzeiten nachweislich nicht eingehalten.