Neue Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger Stand Juli 2015

Obwohl die Mieten explodieren, gelten nach wie enge Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger.
In der Tabelle finden Sie die neuen vom Stuttgarter Gemeinderat festgelegten

Falls das Jobcenter ihnen ihre Miete nicht mehr voll erstatten will, weil die Mietobergrenze überschritten ist, wenden Sie sich an uns: info@mieterinitativen-stuttgart.de

Kostenlose Beratung für Hartz-IV-Empfänger in allen Angelegenheiten gibt es ab 1.10.2019 jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr im Willi-Bleicher-Haus (Gewerkschaftshaus) in der Willi-Bleicher-Str. 20. Die Beratung wird durchgeführt von BASIS – dem Stuttgarter Beratungszentrum für Arbeit und soziale Gerechtigkeit.

Weitere Infos für Hartz-IV-Empfänger gibt es unter www.erwerbslos.de