SWSG kündigt Mietern in der Ziegelklinge fristlos

Die SWSG hat mit Schreiben vom 29.4.2016 drei Mietparteien im Sandweg und in der Sperlingstrasse in Heslach fristlos gekündigt. Darunter ist eine Familie mit einem behinderten Kind. In dem Schreiben heißt es: „Die Mietsache ist spätestens bis 31.5.2016 in vertragsgemäßem und geräumten Zustand an uns herauszugeben“. Die SWSG will die 27 denkmalgeschützten Reihenhauswohnungen im Sandweg 2 – 24 und Sperlingstr. 18 – 46 in unbewohnten Zustand modernisieren. Deshalb wurden Häuser, die durch Auszug frei wurden, seit 2009 nicht mehr neu vermietet und stehen seither leer. (weiterlesen)

Am 1. Juni will die SWSG mit den Baumaßnahmen beginnen. Dafür hätte sie aber den verbliebenen Mietern bis spätestens Ende Februar eine schriftliche Modernisierungsankündigung zukommen lassen müssen. So schreibt es § 555 c des BGB vor.

Auf diese Modernisierungsankündigung beharren die Mieter, denn sie wollen nach der Modernisierung wieder in ihre Häuser zurückziehen. Dafür wollen sie ihr Recht in Anspruch nehmen die gesetzlich verlangten verbindliche Informationen zu erhalten über Umfang und Dauer der Modernisierungsmaßnahmen, eine Berechnung der neuen Miete und die künftigen Heizkosten. Gegebenenfalls wollen sie bestimmten Maßnahmen widersprechen, wie zum Beispiel dem geplanten Einbau eines zweiten Bades und den dadurch bedingten Wegfall eines Zimmers, dem Herausreissen von selbst eingebauten Holzdecken oder dem Einbau von mietpreistreibenden Parkettböden.

Bisher haben die Mieter nur über ein Infoblatt und verschiedene Schreiben unverbindliche Angaben bekommen. Die SWSG verspricht mit dem Einbau einer neuen Zentralheizung einerseits eine Einsparung bei den Heizkosten, teilte den Mietern aber andererseits mit, dass die Heizkosten künftig bei 120 Euro im Monat liegen würden. Das sind 40 Euro mehr.

Die neue Kaltmiete gibt die SWSG mit 970 Euro an. Die Altmieter sollen 100 Euro weniger im Monat bezahlen. Mit Nebenkosten sollen die 100 Quadratmeter großen Häuser dann künftig 1.112 Euro kosten. Das ist für die dort lebenden Familien eine zusätzliche monatliche Belastung von 170 Euro. Allerdings ist zu befürchten, dass die Mieten schnell weiter steigen. „Die SWSG nimmt inzwischen was der Markt hergibt und wir gehen davon aus, dass die Mieten bei den Neuverträgen bei einer Kaltmiete von 1200 bis 1300 Euro“ liegen, so Ursel Beck von der SWSG-Mieterinitiative. Einige der Wohnungen in der Ziegelklinge waren bisher Sozialwohnungen. Die SWSG hat bei der Stadt durchgesetzt, dass die Sozialbindung vor der Modernisierung aufgehoben wurde.

„Was die SWSG in der Ziegelklinge treibt hat Methode. Bei Modernisierungen im unbewohnten Zustand werden die Mieter mit allen Tricks aus ihrer Wohnung vertrieben. Eine Modernisierungsankündigung und eventuelle Einsprüche gegen Grundrissveränderungen oder gegen Mietsteigerungen können so vermieden werden. Es wird dann angeblich „neubaugleich“ modernisiert und entsprechend hohe Neubaumieten verlangt. Aus unserer Sicht ist das rechtswidrig und wir gehen nicht davon aus, dass die Kündigung der SWSG gegen die Mieter in der Ziegelklinge vor Gericht Bestand hat“, erklärt Ursel Beck.