Zeitungsartikel zur Räumungsklage in der Beethovenstraße

Auch die Stuttgarter Nachrichten berichten über die aktuellen Entwicklungen in der Beethovenstr. 60-70: Die Kündigung aus dem Februar 2015 sei „unwirksam, da ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses nicht ausreichend begründet war“.