Schlechter Umgang mit MitarbeiterInnen und MieterInnen bei der Flüwo
Die Baugenossenschaft FLÜWO hatte in den letzten 20 Jahren häufige Vorstandswechsel. Jedoch seit vor ein paar Jahren Herr Böttcher zur FLÜWO als Vorstand kam, hat sich alles verändert für die Mitarbeiter und somit auch für die Mitglieder und MieterInnen.
So sollen nun in der Straifstraße in Degerloch gegen den Willen der dortigen MieterInnen Häuser mit 79 Wohnungen zugunsten von teueren Neubauten abgerissen werden. Aufgrund des Führungsstils von Herrn Böttcher haben viele, auch langjährige Mitarbeiter inzwischen die FLÜWO verlassen. Entweder wurde ihnen gekündigt, sie wurden krank, sind vorzeitig in den Ruhestand oder haben selbst gekündigt. Zwei Mitarbeitern hat Herr Böttcher 2017 gekündigt. Sie gingen gerichtlich dagegen vor. Am 10. Januar 2018 fand eine Gerichtsverhandlung vor dem Arbeitsgericht in Stuttgart statt. Hier ging es um die fristlose Kündigung gegen die Team-Assistentin Iris S., die 20 Jahre lang bei der Flüwo beschäftigt war und ihren Job sehr kompetent und engagiert gemacht hat. Da diese Verhandlung öffentlich war, waren fünf Zuhörer anwesend, die die Klägerin unterstützt haben. Die Richterin hatte sich viel Zeit genommen und sich ausführlich mit dem Fall beschäftigt. Zur Eröffnung der Verhandlung gab sie eine Einleitung. Hier erklärte sie, dass es in der Klage erst um das Zwischenzeugnis ging und als Erweiterung der Klage die Kündigungsschutzklage dazu kam. Da die Kündigung hier der schwierigere Teil ist, hat sie damit begonnen. Laut der Beklagten wurde auf dem PC von der Klägerin eine private Datei gefunden, die mehrere private emails von der Klägein enthielt, in denen sie über die Zustände in der FLÜWO berichtet und anprangert. Für die Richterin war der Inhalt dieser Datei privat und Herr Böttcher war nicht berechtigt diese Datei zu lesen bzw. sie als Kündigungsgrund zu nutzen. Für die Richterin waren viele Dinge unschlüssig, wie die Datei „entdeckt“ wurde und warum es notwendig war diese Datei zu öffnen und zu lesen. Her Böttcher, der bei dem Prozess persönlich anwesend war, konnte diese Fragen nicht befriedigend beantworten. Die Richterin hat deutlich gemacht, dass es jedem zusteht sich in seinem privaten Umfeld Luft zu machen nach gut dünken. Dies stellt keine Beleidigung dar.
Die Richterin kam zu dem Entschluss, dass das Arbeitsverhältnis zerrüttet ist und es für alle Beteiligten Sinn macht sich zu einigen. Die gekündigte Mitarbeiterin, die schnell wieder einen Job gefunden hat, hat einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.12.2017 mit einer Abfindung von 70.000 Euro und einem guten Arbeitszeugnis zugestimmt. Mit diesem Datenskandal und dem Vesuch einer fristlosen Kündigung schaffte es die Flüwo am 23.5.2018 in die BILD-Zeitung. Für die Flüwo bleibt der Verlust einer sehr guten Mitarbeiterin und die Verschwendung von 70.000 Euro. Zu verantworten hat dies Flüwo-Geschäftsführer Reiner Böttcher.