VONOVIA – Unzulässige Anwaltsgebühren
Bei tatsächlichen oder von der VONOVIA erfundenen Zahlungsrückständen setzt die VONOVIA Mieter*innen mit unzulässigen Mahnungen der eigenen Anwaltskanzlei JHS in Berlin unter Druck. Das ist illegal.
Bereits vor drei Jahren hat der Mieterverein Dortmund erfolgreich gegen die Inkassopraxis der VONOVIA geklagt. Nur berechtigte Rückstände bei Mieten und Nebenkosten müssen bezahlt werden. Anwaltsgebühren dürfen nicht verlangt werden.
Siehe dazu eine Veröffentlichung des Mietervereins Stuttgart
- https://mieterverein-stuttgart.de/de/news/vonovia-setzt-mieter-mit-unzulaessigen-anwaltsgebuehren-unter-druck.html