Mietobergrenzen 2019/20 für Hartz-IV-Empfänger*innen in Stuttgart

Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart hat für 2019/2020 neue – viel zu niedrige – Obergrenzen für Hartz-4–Empfänger*innen  festgelegt.

Falls das Jobcenter ihnen ihre Miete nicht mehr voll erstatten will, weil die Mietobergrenze überschritten ist, wenden Sie sich an uns: info@mieterinitiativen-stuttgart.de

oder noch besser an die kostenlose Beratung durch BASIS. Siehe weiter unten.

Die neuen für Stuttgart festgelegten Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger sind

 

Haushaltsgröße Fläche

Quadratmeterpreis

neu                   alt

Mietobergrenze

2019/2020

1 Person 45 10,80 10,00 € 486,00
2 Personen 60 9,90 9,40 € 594,00
3 Personen 75 9,40 9,00 € 705,00
4 Personen 90 9,40 8,90 € 846,00
5 Personen 105 9,30 9,20 € 976,00
6 Personen 120 9,30 9,20 € 1.116,00
jede weitere Person + 15 9,30 9,20 € 139,50

Mietobergrenzen Hartz-IV-Empfänger

Kostenlose Beratung: Menschen mit wenig Einkommen, die von Sozialleistungen abhängig sind, können sich in allen Angelegenheiten an BASIS wenden. BASIS heißt: Beratungszentrum für Arbeit und soziale Gerechtigkeit in Stuttgart. Träger ist der DGB.

Ort: Willi-Bleicher-Haus (Gewerkschaftshaus) in der Willi-Bleicher-Str. 20, Erdgeschoss
https://nordwuerttemberg.dgb.de/service/basis

Weitere Infos für Arbeitslose und Hartz-IV-Empfänger gibt es unter www.erwerbslos.de