Mietobergrenzen 2019/20 für Hartz-IV-Empfänger*innen in Stuttgart
Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart hat für 2019/2020 neue – viel zu niedrige – Obergrenzen für Hartz-4–Empfänger*innen festgelegt.
Falls das Jobcenter ihnen ihre Miete nicht mehr voll erstatten will, weil die Mietobergrenze überschritten ist, wenden Sie sich an uns: info@mieterinitiativen-stuttgart.de
oder noch besser an die kostenlose Beratung durch BASIS. Siehe weiter unten.
Die neuen für Stuttgart festgelegten Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger sind
Haushaltsgröße | Fläche
m² |
Quadratmeterpreis
neu alt |
Mietobergrenze
2019/2020 |
|
1 Person | 45 | 10,80 | 10,00 € | 486,00 |
2 Personen | 60 | 9,90 | 9,40 € | 594,00 |
3 Personen | 75 | 9,40 | 9,00 € | 705,00 |
4 Personen | 90 | 9,40 | 8,90 € | 846,00 |
5 Personen | 105 | 9,30 | 9,20 € | 976,00 |
6 Personen | 120 | 9,30 | 9,20 € | 1.116,00 |
jede weitere Person | + 15 | 9,30 | 9,20 € | 139,50 |
Mietobergrenzen Hartz-IV-Empfänger
Kostenlose Beratung: Menschen mit wenig Einkommen, die von Sozialleistungen abhängig sind, können sich in allen Angelegenheiten an BASIS wenden. BASIS heißt: Beratungszentrum für Arbeit und soziale Gerechtigkeit in Stuttgart. Träger ist der DGB.
Ort: Willi-Bleicher-Haus (Gewerkschaftshaus) in der Willi-Bleicher-Str. 20, Erdgeschoss
https://nordwuerttemberg.dgb.de/service/basis
Weitere Infos für Arbeitslose und Hartz-IV-Empfänger gibt es unter www.erwerbslos.de