VONOVIA: Zwangsräumung einer schwerbehinderten Rentnerin
Bereits kurz vor Weihnachten 2018 wollte die VONOVIA Frau Kindleb, eine schwerbehinderte Rentnerin, aus ihrer Wohnung in Ostfildern zwangsräumen. Es gab dagegen Proteste, wie auf dem Foto vor dem VONOVIA-Regionalbüro in Stuttgart. Leider konnte die Zwangsräumung nicht verhindert, sondern nur um ein Jahr hinausgezögert werden. Zornige Gedanken zu der Zwangsräumung
Zornige Gedanken zu der Zwangsräumung von Frau Kindleb wegen angeblichen Taubenfütterns
Unter Protest nehme ich zur Kenntnis, dass Frau Kindleb am 4. Dezember aus ihrer Wohnung in Ostfildern zwangsgeräumt wurde. Frau Kindleb ist 67 Jahre alt und eine schwerbehinderte Rentnerin. Der Grund für diese Räumung ist Tierliebe. Das Aufhängen von Meisenringen wurde ihr zum Verhängnis. Nachbarn behaupteten, sie habe auch Tauben gefüttert, und das habe Ratten angelockt. Das Amtsgericht Esslingen gab der Klage des Vermieters Vonovia statt und verfügte die Räumung der Wohnung.
Dem staunenden Beobachter bleibt nicht nur die Frage nach der Unverhältnismäßigkeit dieses Urteils im Halse stecken. Frau Kindleb hat über 25 Jahre lang brav ihre Miete bezahlt. Doch das Gericht hat nicht etwa schlichtend auf den Nachbarschaftsstreit eingewirkt. Es scheint sich auf die Seite der Kläger geschlagen zu haben, obwohl die Mitschriften der Zeugenaussagen zu Zweifeln verleiten, wenn man u.a. liest, ein Objektbetreuer habe sich nachts(!) um drei Uhr auf die Lauer gelegt, um Frau Kindleb des Taubenfüttern zu überführen…
Als Frau Kindleb dann am 4. Dezember in ihre Notunterkunft in das acht qm kleine Zimmer mit den beschmierten Wänden eingewiesen wurde, waren ihre ersten Worte unter Tränen: „Jetzt bin ich asozial.“
In Artikel 1 unseres Grundgesetzes steht: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Doch was hat der Konzern Vonovia, was haben die Aussagen der Nachbarn, was hat das Amtsgericht Esslingen und nicht zuletzt, was hat die Stadt Ostfildern mit der Würde von Frau K. gemacht?
Als Bürger dieses Landes bin ich dankbar für diesen Satz von der Menschenwürde, der unser Grundgesetz anführt. Wenn ich es aber jetzt auf den Punkt bringe, dann möchte ich gerne betonen: Solche Gesetze sind sehr sehr richtig und wichtig! Leider sind sie Makulatur, wenn sie nur auf dem Papier stehen oder in Sonntagsreden zitiert werden. Wichtiger ist doch die tägliche Umsetzung im Kleinen. Und da – empfinde ich – haben bei dem Fall von Frau Kindleb sehr viele sehr kläglich versagt.
Ulrich Spangenberger, Mitglied im Sprecherrat der VONOVIA-Mieterinitiative Region Stuttgart