SWSG: defekte Solarthermieanlagen schädigen Mieter*innen und Klima

In zwei Fällen konnten wir der SWSG nachweisen, dass die von ihr installierten Solarthermieanlagen gar nicht oder nicht richtig funktionieren. Möglicherweise sind weitere Anlagen defekt. Mieter*innen mit Solaranlagen bieten wir an, sich bei uns zu melden. Wir fordern, dass die Anlagen repariert und alle betroffenen Mieter*innen entschädigt werden.

Die SWSG gibt die Zahl ihrer Solarthermieanlagen mit „rund fünfzig“ an. Bei 18.000Wohnungen ist dies ist ein Armutszeugnis für eine von einem grünen Oberbürgermeister und einem grünen Baubürgermeister regierten Stadt, der zugleich stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender bei der SWSG ist.

Dort wo die SWSG fossiles Erdgas für die Energieerzeugung nutzt, ist sie gesetzlich verpflichtet einen bestimmten Anteil über erneuerbare Energien zu liefern.

Solarthermieanlagen funktionieren nicht

In der Markus-Schleicher- , Graf-von-Galen-Str. und Kreisauer Weg im Fasanenhof, wurden bei der energetischen Modernisierung 2007 – 2009 Solarthermieanlagen installiert.  Es hat nie eine Wartung stattgefunden. Bereits 2011 war der SWSG bekannt dass die Anlage nicht funktioniert. Anstatt Hinweisen über den Defekt der Anlage nachzugehen, hat die SWSG den Schaden systematisch vertuscht. Erst nachdem Mieterbeirat Horst Fleischmann und die Mieterinitiative am 27.4.2017 eine Mieterversammlung im Fasanenhof organisiert und die Presse informiert haben, hat die SWSG zugegeben, dass die Anlage nicht funktioniert und zugesagt, sie 2017 zu reparieren. Die betroffenen Mieter*innen erhielten nach einer langen Auseinandersetzung eine Entschädigung. Allerdings nur 12.000 Euro und nur für die Jahre 2015 und 2016.

Artikel in der Stuttgarter Zeitung „Solaranlage funktioniert seit Jahren nicht“ vom 8. Mai 2017

Man hätte denken können, dass die SWSG jetzt alle Solarthermieanlagen überprüft. Leider nein.

Schneideräckerstraße in Neugereut

Die Häuser in der Schneideräckerstraße 6 – 44 wurden im Jahr 2009 ebenfalls modernisiert. Für eine neue Fernwärmeübergabestation und die Solarthermieanlagen wurden für den Block Schneideräckerstr. 6 – 14 182.000 Euro Modernisierungskosten abgerechnet. Das waren 10% der gesamten Modernisierungskosten in Höhe von 1,7 Millionen Euro.

Die Modernisierung hat bei einer 76,13 qm großen Wohnung zu einer Mieterhöhung von 143,63 Kaltmiete geführt.

Mit der energetischen Modernisierung sollte laut Modernisierungsankündigung „die Qualität ihrer Wohnanlage erheblich verbessert und ein wesentlicher Beitrag zur Energie- und CO2-Reduzierung geleistet werden.“

Angeblich lagen der Jahresenergieverbrauch vor der Modernisierung bei 122 kwh/qm/Jahr und sollte durch die Modernisierung auf 46,1 kwh/qm/Jahr sinken. Das sind Phantasiezahlen.

Uns liegt der Energieverbrauch für die Schneideräckerstr. 26 – 36 vor und nach der Modernisierung vor. Hier lag der Energieverbrauch vor der Modernisierung im Jahr 2008/2009 bei 64,5o kwh/qm/Jahr. Nach der Modernisierung lag er im Jahr 2014 bei 76,23 kwh/qm/Jahr.

Für die Schneideräckerstraße 6 – 14 lag der Energieverbrauch im Jahr 2017 bei 77,26 kwh/qm/Jahr und im Jahr 2018 bei 61 kwh/qm/Jahr. Die versprochenen Energieeinsparungen nach der Modernisierung wurden demnach grandios verfehlt.

Interessanterweise hat die SWSG die monatlichen Vorauszahlungen für Heizung nach der Modernisierung nicht gesenkt. Das ist ein Hinweis darauf, dass sie bereits davon ausgegangen ist, dass es die versprochene Energieeinsparungen nicht geben wird.

Tatsächlich sind die Energiekosten sogar gestiegen. Extreme Steigerungen gab es dabei beim Warmwasser. Das deutete darauf hin, dass die Solarthermieanlage nicht funktioniert.

2016 hat eine Mieterin ihr Recht auf Belegeinsicht für die Nebenkosten in Begleitung der Mieterinitiative in Anspruch genommen. Auf die Frage warum die Warmwasserkosten trotz Solarthermieanlage so hoch seien, bekamen wir zunächst die Antwort, es gäbe in dieser Wohnanlage gar keine Solaranlage.

Durch einen link von google.maps konnten wir der SWSG den Beweis liefern, dass auf den Dächern Solarthermieanlagen installiert sind.

Seit 2016 sind die Warmwasserkosten Thema bei jeder Belegeinsicht und jedes Widerspruchs. Auf einen Widerspruch bei der Belegeinsicht vom 12.12.2016 kam erst am 11.7.2017 eine schriftliche Antwort. Darin geht die SWSG mit keinem Wort auf die Funktionsfähigkeit der Solarthermieanlage ein. Es wird einfach nur lapidar festgestellt:

„Zur Unterstützung der Warmwassererwärmung wurde jeweils eine Solaranlage auf je ein Gebäude installiert. Die Grundlage der zu verteilenden Kosten für Heizenergie und Warmwasser, sind die an den Fernwärmeübergabestationen gemessenen Werte der abgenommenen Fernwärmemenge.“

In einem Antwortschreiben vom 20.2.2019 auf einen schriftlichen Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung von 2017 heißt es dann:

Rein rechnerisch gesehen könnten die Solaranlage die Gesamtverbrauchskosten je nach Mieterverhalten um bis zu einem Viertel reduzieren“. Diese Angabe halten wir für fraglich zumal sie mit keinerlei technischen Angaben belegt ist. Laut Energieberatung der Verbraucherzentrale müssten die Solaranlagen bis 50% der Energie für das Warmwasser liefern. In Ihrem Schreiben erklärt die SWSG dann weiter, dass die Leistung der Solaranlage extrem schwanken, weil sie vom Wetter und vom individuellen Verhalten abhängen würden. Es gab wieder keine Erklärung dafür, warum die Warmwasserkosten trotz Solaranlage gestiegen und nicht gesunken sind.

In den Häusern der Schneideräckerstr. 6 – 14 wurden im Jahr 2018 für 775,8 Kubikmeter Warmwasser 113.670 kwh für die Erwärmung gebraucht. Das sind pro Kubikmeter 146,52 kwh. Die reinen Erwärmungskosten liegen damit bei 22,45 Euro pro Kubikmeter. Eine Mieterin bezahlt für 6,4 Kubikmeter Warmwasser 290,30 Euro. Das sind 45,36 Euro pro Kubikmeter! Diese Kosten wären noch höher, wenn die SWSG nicht 2.500 Euro für das Nichtfunktionieren der Solarthermieanlage erlassen hätte.

Bei einem Vergleich mit der inzwischen reparierten oder sogar neuen Solarthermieanlage im Fasanenhof konnten wir feststellen, dass im Fasanenhof für die Erwärmung eines Kubikmeters Wasser 67,51 kwh verbraucht werden und in der Schneideräckerstr. 146,67 kwh. Ein anderer Vergleich mit einer Wirtschaftseinheit mit Fernwärme ohne Solarthermieanlage ergab, dass  der Energieverbrauch für das Warmwasser gleich hoch war. Das sind klare Indizen dafür, dass die Solarthermieanlage nicht funktioniert.

Bei der Belegeinsicht am 8.1.2020 – mehr als drei Jahre nach der ersten Reklamation im Dezember 2016 – hat die SWSG aufgrund unserer Hartnäckigkeit dann erstmals zugegeben, dass sie nicht wisse ob die Solarthermieanlage funktioniere. Man hätte sich jetzt aber darum gekümmert und im September einen Zähler eingebaut um zu prüfen, was die Anlage liefere. Kulanterweise hätte man 2.500 Euro der Heizkosten nicht auf die Mieter umgelegt.

Auf die Frage, ob denn die anderen Anlagen in der Schneideräcker funktionieren, wurde uns gesagt, zwei Anlagen funktionieren nicht richtig. Die anderen funktionieren. Das gilt es zu prüfen. Aufgrund der bisherigen Erfahrung haben wir jedes Vertrauen im Umgang mit den Solaranlagen in die SWSG verloren.

 Solaranlagen werden bei der SWSG nicht gewartet

Bei jeder Belegeinsicht für die Schneideräckerstraße wurde uns bisher erklärt, dass die Solarthermieanlagen nicht gewartet werden und dass eine Wartung auch nicht vorgeschrieben sei. Mit anderen Worten: niemand überprüft die Anlagen auf Funktionsfähigkeit. Warum auch. Hier geht es ja nur um das Geld der Mieter*innen. Wenn das so ist, muss man davon ausgehen, dass auch alle anderen Solarthermieanlagen der SWSG nicht richtig oder gar nicht funktionieren. Das kann zur Folge haben, dass der Energieverbrauch sogar höher ist als ohne Solaranlage. Für die Mieter*innen ist das extrem teuer. Das zeigt das Beispiel Schneideräckerstraße.

Wir akzeptieren nicht, dass die SWSG die Mieter*innen in der Schneideräckerstr. 6 – 14 mit einem einmaligen Abzug bei den Heizkosten in Höhe von 2.500 Euro abspeist.

Der Umgang der SWSG mit ihren Solarthermieanlagen hat zusätzlich zur Folge, dass das Klima mit zusätzlichem CO2 belastet wird. In Wohnanlagen, in denen die SWSG die Solaranlagen installiert um den gesetzlich vorgeschriebene Anteil erneuerbare Energien zu liefern,  macht sich die SWSG strafbar, wenn der gesetzlich vorgeschriebenen Beitrag nicht erbracht wird.

Wir fordern:

 1. Rückerstattung der Kosten, die den Mietern in der Schneideräckerstraße durch das Nichtfunktionieren der Solarthermieanlage seit der Modernisierung im Jahr 2009 entstanden sind

2. Überprüfung aller Solarthermieanlagen bei der SWSG und gegebenenfalls Rückerstattungen an alle betroffenen Mieter*innen

3. Regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Solaranlagen

Wir bieten allen Mieter*innen, die Solarthermieanlagen auf ihren Dächern haben und ebenfalls von hohen Warmwasserkosten betroffen sind an, sich bei uns zu melden damit alle gemeinsam gegenüber der SWSG auftreten können.

Wir werden in Neugereut in den nächsten Monaten eine Mieterversammlung organisieren, in denen wir alle Mieter*innen mit Solaranlagen einladen werden.

 

Ausweichende Antwort von der SWSG, Oberbürgermeister Kuhn auf unser Offenen Brief

Am 17.12.2019 hatten wir in einem Offenen Brief an OB Kuhn, die Gemeinde- und Aufsichtsräte der SWSG die Energiepolitik kritisiert und auch darauf hingewiesen, dass die Solarthermieanlagen gar nicht oder nicht richtig funktionieren

Dazu gab es auch einen Artikel in den Stuttgarter Nachrichten „Kritik von Mietern an Stuttgarter Wohnungsunternehmen….“ vom 18.12.2019

In den Antworten, die wir von der SWSG, der Fraktion der Grünen und von Finanzbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzenden der SWSG, Thomas Fuhrmann,  erhalten haben, wird mit keinem Wort auf die von uns genannten defekten Solarthermieanlagen eingegangen. Wortgleich heißt es in der Antwort der SWSG und der Grünen:

„Die Solarenergie-Nutzung auf den Dächern ihrer Bestände spielt für die SWSG seit Jahren eine sehr wichtige Rolle“

Wir widersprechen dieser Aussage entschieden.

Wir fragen uns auch warum die SWSG einen technischen Geschäftsführer hat und wofür dieser Geschäftsführer, Herr Caesar, im Monat 17.416 Euro im Monat (Zahl von 2018) verdient.