Zutritt von Ablesediensten in die Wohnung kann aufgrund von Corona-Infektionsrisiko verweigert werden

Die SWSG hat ihre Kundencenter seit Monaten für die Mieter*innen geschlossen. Der ohnehin miserable Service ist damit defacto ganz eingestellt. Gleichzeitig ist es der SWSG offensichtlich egal ob die von ihr beauftragten Firmen Corona-Richtlinien einhalten. Auch hat die SWSG Miter*innen  bisher nicht informiert, dass sie Ablesedienste derzeit nicht in die Wohnung lassen müssen.

Ende des Jahres finden Ablesungen für die Verbräuche von Heizung, Kalt- und Warmwasserzähler statt. Nicht überall gibt es Funkablesung. Viele haben noch die alten Verdunsterröhrchen. Das heißt, Mitarbeiter einer Subfirma von Minol gehen am Tag durch viele Wohnungen und treffen dort auf viele Menschen. In Zeiten von Corona eine brenzlige Situation, die auch in einem Artikel in der Stuttgarter Zeitung thematisiert wurde.

Eine Mieterin aus Stuttgart-Ost, die sich in zwei mails am 8. und 9.12. an die SWSG gewandt hat mit der Aufforderung coronabedingt auf den angekündigten Ablesetermin am 15.12. zu verzichten, hat zwei Tage vor dem angekündigten Ablesetermin noch immer keine Antwort von der SWSG erhalten.

Wenn die Ablesedienste nicht in die Wohnung können, ist die SWSG berechtigt eine  Schätzung vorzunehmen. Um eine falsche Schätzung zu vermeiden, empfehlen wir, die Werte Ende Dezember selbst abzulesen und Fotos von den Verdunsterröhrchen und Zählern machen. Hier gibt es ein Anleitung, wie Mieter selber ablesen können. Wir betrachten es als selbstverständlich, dass die Vermieter, die Mieterinnen auf diese Möglichkeit hinweisen. Zumindest bei der SWSG: Fehlanzeige.

Bei Verdunsterröhrchen bleibt allerdings das Problem, dass die Röhrchen ausgetauscht werden müssen, sonst stimmen die Werte im Jahr darauf nicht mehr. Sie sollten also für den Fall, dass sie die Ableser nicht in die Wohnung lassen wollen, möglichst bald im kommenden Jahr verlangen, dass die Röhrchen ausgetauscht werden.