Landgericht: Energieversorger dürfen bei Preisgarantie keine Preise erhöhen

Bei Preisgarantie für Heinzenergie und Strom dürfen die Energieanbieter die Preise nicht erhöhen. Das gilt für alle Mieter mit Gasetagenheizung, Mieter mit Contracting-Verträgen und Mieter mit Verträgen mit Stromanbietern in denen für eine bestimmte Zeit eine Preisgarantie vertraglich zugesagt wurde. Viele Energieversorger versuchen gerade diese Preisgarantie zu ignorieren und erhöhen die Preise. Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das unzulässig ist.

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Die Verbraucherzentrale NRW stellt einen Musterbrief zur Verfügung mit dem Sie gegen die Aufhebung der Preisgarantie und eine Preiserhöhung vorgehen können

Musterbrief für Preisgarantie