Entschädigung für nicht funktionierende Solarthermieanlagen

Die SWSG betreibt nach eigenen Angaben 58 Solarthermieanlagen und nur 38 Fotovoltaikanlagen auf ihren fast 19.000 Wohnungen. Bei den Solarthermieanlagen ist vor einigen Jahren klar geworden, dass die SWSG sich um diese Anlagen nicht gekümmert hat und sie zum Teil von Anfang an gar nicht oder nur teilweise funktioniert haben. Mehr als 10 Jahre lang wurden Anlagen nicht gewartet. Die Kosten für die Anlagen wurden aber über Mieterhöhungen auf die MieterInnen umgelegt. Wir fordern Entschädigung für die nicht funktionierenden Anlagen.

Im Fasanenhof wurden Mieter nach einer langen Auseinandersetzung entschädigt. Auf unserer Website gibt es Berichte zu den nicht funktionierenden Anlagen im Fasanenhof und in der Schneideräckerstraße.

Die MieterInnen in der Schneideräcker wurden bislang nur völlig unzureichend auf der Grundlage einer völlig undurchsichtigen Berechnung entschädigt. Die Mieterinitiative fordert nun vom Aufsichtsrat der SWSG, dass er seiner Aufsichtspflicht nachkommt und von der Geschäftsführung eine angemessene Entschädigung für die MieterInnen verlangt.

Brief der Mieterinitiative vom 30.6.2023 an den Aufsichtsrat

Wir gehen davon aus, dass auch alle anderen Solarthermieanlagen gar nicht oder nur teilweise funktioniert haben oder immer noch nicht funktionieren. MieterInnen mit Solarthermieanlagen können sich gerne an uns wenden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen und der Funktionsfähigkeit der Anlagen.