Nach Gerichtsurteil muss VONOVIA rechtswidrige Mieterhöhungen zurücknehmen
Um ihre Profite zu maximieren erhöht die VONOVIA systematisch rechtswidrig die Mieten. Dabei geht sie über die von den Mietspiegeln vorgeschriebenen Grenzen hinaus und macht nicht erlaubte Zuschläge für „Freisitze“(Balkone), Nebenräume, Rolläden… Mieter:innen, die solchen Mieterhöhungen nicht zugestimmt haben, hat die VONOVIA verklagt. Gerichte haben die Klagen abgewiesen und die Mieterhöhungen für unzulässig erklärt.
Auch in Stuttgart hat die VONOVIA solche rechtswidrigen Mieterhöhungen verlangt. Damit kam sie bei Gericht nicht durch. VONOVIA musste die Mieterhöhung über 68 Euro wieder zurücknehmen, weil das Amtsgericht urteilte, dass keine der von der VONOVIA genannten Punkte eine Mieterhöhung rechtfertige. Die Mieterinitiativen Stuttgart verlangen, dass nun alle illegalen Mieterhöhungen zurückgenommen werden, auch wenn Mieter dafür eine Zustimmungserklärung unterschrieben haben.
Artikel in der taz am 3.12.2025
Artikel in der Stuttgarter Zeitung am 9.12.2025
Ende Dezember 2025 wurde uns ein zweites Urteil vom Amtsgericht Bad Cannstatt bekannt, das die Klage der VONOVIA auf eine Mieterhöhung von über 50 Euro zurückweist. Auch in diesem Fall ist das Gericht der Auffassung dass die von der VONOVIA genannten Zuschläge für manuelle Rollläden, Freisitz (Balkon) und Fassadendämmung nach dem Mietspiegel 2025/26 nicht rechtens sind. Der Mieter wurde darin bestätigt, die Zustimmung zur verlangten Mieterhöhung nicht zu unterschreiben.
