Satire über den perfekten SWSG-Mieter

In der Zeitung des Mieterbeirats Nr. 4/2017 erschien ein Artikel in dem den Mietern eingeredet wird, dass sie bei Schäden nicht nur reklamieren sondern auch noch den von der SWSG abgeschafften Hausmeister ersetzen sollen. Dazu gibt es eine lesenswerte Satire von Mieterbeirat Walter Farkas, die wir veröffentlichen.

Zitat „Mieterbeirat aktuell“ Nr. 4/2017  „Als Mieter reicht es nicht, nur der Hotline zu sagen: „Meine Heizung geht nicht“, sondern man muss dem Heizungsmonteur/Objektleiter helfen, indem man so viele Informationen wie möglich mitteilt. Im Zweifelsfall dem Monteur zur Verfügung stehen und ihn auch in den Heizungskeller begleiten“. In dem Artikel wird auch behauptet, dass Heizungsmonteure aufgrund der Zusammenlegung mit dem Beruf Gas-/Wasserinstallateuer „an der einen oder anderen Stelle nicht 100 Prozent geben können“.

Dazu die Satire von Walter Farkas:

„Achtung, dass ist eine Satire! (mit realem Hintergrund)
Der Bericht über das Heizungsproblem und die dabei gemachten Ausführungen zum Umgang mit kostenpflichtigen (für die Mieter) Dienstleistern hat mich dazu gebracht meinen Umgang mit diesen Dienstleistern neu zu überdenken.
Beispiel: Kehrwoche
Die Kehrwoche in unserer Wohneinheit ist seit langem kostenpflichtig an eine Fremdfirma vergeben.
Basis der zu erbringenden Leistung müsste eigentlich die für die Mieter gültige Hausordnung sein. In dieser Hausordnung ist genau definiert, welche Reinigungsleistungen vom einzelnen Mieter in der jeweiligen Reihenfolge zu erbringen ist.
Ich zitiere beispielhaft: Punkt 4.2
Haus und Grundstück sind durch die Mieter regelmäßig im Wechsel zu reinigen, mindestens einmal in der Woche, bei Bedarf mehrfach wöchentlich. Bei Verhinderung hat der Hausbewohner für eine entsprechende Vertretung zu sorgen.
oder
Punkt 4.6
Große Kehrwoche:
Die große Kehrwoche wechselt fortlaufend von einer Mietpartei zur anderen. Bei Bedarf, mindestens einmal wöchentlich sind folgende gemeinsam genutzten Räume und Anlagen zu reinigen bzw. sauber zu halten:
a) die Gehwege und der Strassenrandbereich (Kandel*) entlang des Grundstücks und bis zur Haustür,
b) die Wege zum Wäschetrockenplatz,
c) die Grünanlagen, die hausbezogenen Spielplätze und Sandkästen, Mülltonnenstandplätze und sonstige gemeinschaftliche Abstellplätze
i) Winterdienst: Im Winter ist, bei Bedarf täglich mehrfach, zu streuen und Schnee und Eis zu entfernen. Und das, Achtung – jetzt kommt’s, gemäß der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwe- ge in Stuttgart jeweils gültigen Fassung. (Dort ist z.B. der Einsatz von Streusalz zwingend, bei Androhung eines Bußgeldes untersagt).

Diese Hausordnung ist Bestandteil jedes Mietvertrages und wird mit Unterzeichnung des Mietvertrages verbindlich anerkannt.
Nun gut, wird der eine oder andere sagen, alles bekannt. Aber wo bitte ist der Zusammenhang mit dem Bericht in der aktuellen Mieterbeirat aktuell?
Gemach, gemach, jetzt geht´s los.
Als Mieter gehe ich davon aus, das es für Dienstleister ein Pflichtenheft gibt, in dem genau geregelt wird welche Leistung zu erbringen ist.
Am 20.Dezember 2004 kam ein Schreiben des Vermieters in dem uns mitgeteilt wurde das aus diversen Gründen zukünftig die große Kehrwoche, bzw. die Teile der großen Kehrwoche die außerhalb der Gebäude sind, an einen Dienstleister vergeben werden. Die damit verbundenen Kosten von € 10,60/Monat werden an die Mieter weiterberechnet. Bei damals 66 Wohneinheiten also ein monatlicher Gesamtbetrag von € 699,60.
Nun gut dachte sicher ein Großteil der Mieter. Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich ja aus der Hausordnung und dürften damit deckungsgleich mit den seither von den Mietern erbrachten Aufgaben sein.
Und genau hier irrt der gutgläubige.
Der Kehrwochendienstleister hat dramatisch andere Vorstellung von einer ordnungsgemäßen Durchführung seiner zu erbringenden und von uns zu bezahlenden Leistungen.
Das äußert sich, ich beschränke mich auf die Schilderung von einigen Details.
Z. B. mal kommt mal kommt er nicht. Genau nicht jede Woche wird gereinigt. Genauso wie sich die Reinigungsleistung durchaus unterschiedlich darstellt. Es gibt Tage an dem sich die Reinigung auf eine Besichtigung beschränkt. Und es gibt Tage da erfolgt die Reinigung durch massiven Einsatz von Laubbläsern (Feinstaub). Es gibt Tage da wird der Mülleimer am Spielplatz geleert und Tage da wird nach dem Motto gehandelt ist ja erst halb voll. Längste von mir beobachtete Reinigungszeit waren 20 Minuten für alles.
So steht z.B. in dem Brief vom 20.12.2004 in dem uns die Auftragsvergabe an den
Dienstleister angekündigt wurde, explizit:
Die Sauberhaltung der Müllplätze wird ebenfalls von der Firma übernommen.
In Abwandlung: „ Die Worte les ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.“
Heute ist Sonntag der 24.12. ergo war gestern Samstag der 23.12. insofern müsste eigentlich gestern der Müllplatz gereinigt worden sein. Ätsch, ist er aber nicht. Ergebnis, wir gehen mit einem vermülltem (schönes Wortspiel) Müllplatz in die Weihnachtstage.
In diesem Zusammenhang möchte ich aber nicht versäumen, dass ein großer Teil der
Vermüllung durch das Verhalten einzelner Mieter mit verursacht wird.
Nun komme ich aber endlich zum Zusammenhang mit dem erschienenen Artikel.
Vielleicht liegt es an mir. Vielleicht muss ich mein Verhalten gegenüber dem Kehrwochendienst ändern.
Vielleicht sollte ich auf die Mitarbeiter zugehen und ihnen am praktischen Beispiel zeigen was der Schwabe unter Kehrwoche machen versteht. Ja, gemeinsam mit einem klassischen Sorgobesen ond mit Kehrwisch ond Kehrschäufle an Kehrdurchgang inklusive Kandelreinigung macha.
Oder vielleicht wäre es noch besser ihm alleine einen vorbildhaften Ablauf zu zeigen. In der Zwischenzeit könnte ich ihm ja, je nach Wetterlage, an einem Bistrotisch etwas
erfrischendes, kalt oder warm, reichen.
Danach gibt es dann eine gemeinsame Manöverkritik, wobei die einzelnen Punkte im
Detail noch genauer besprochen werden könnten.
Außerdem wäre zu überlegen, ob man nicht grundsätzlich zum Erscheinen der Mitarbeiter eine kleine Pausenecke mit entsprechenden Erfrischungen und Snacks bereitstellt.
Im Zusammenhang mit der geschilderten Heizungsthematik, stellt sich mir aber, nur aus dem geschilderten, die Frage ist es unsere Aufgabe die Qualifizierung der beauftragen Handwerker zu bedauern. Ist es nicht die Aufgabe der beauftragten Firma Mitarbeiter zu stellen die ihren Job verstehen und entsprechend ausführen.
Was bitte soll ich dem Installateur den an Infos geben, außer meine Heizung wird nicht warm.
Wie bitte soll ich den als Laie einen Installateur an seine Aufgabe heranführen.
Es ist übrigens erstaunlich, darauf hinzuweisen, dass es eventuell Monteure gibt die
Aufgrund ihrer Ausbildung nicht 100% der geforderten Leistung erbringen können.
Kann ich dann davon ausgehen das ich dann auch nicht 100% meiner Mietzahlung erbringen muss.
Außerdem ist es, egal ob zutreffend oder nicht, diskriminierend vorab einem Handwerker zu unterstellen dass er seinen Job nicht versteht.
Das ich einen Handwerker der in meine Wohnung kommt ordentlich behandle und ihn gegebenenfalls unterstütze, ist für mich selbstverständlich.“
Walter Farkas
24.12.2017

*Eine Kandel (regional auch Kändel, Kännel) ist eine aus Pflastersteinen ausgebildete Mulde im Außenanlagen- bereich mit Gefälle zur Entwässerungseinrichtung. Im west- und süddeutschen Raum werden auch Dachrinne und Fallrohr als Kandel bezeichnet.