Für Stuttgart gilt Streusalzverbot – SWSG muss sich daran halten
Streusalz schadet dem Boden, Pflanzen und Tieren. Es beschleunigt die Korrosion von Fahrzeugen.
Deshalb ist der Einsatz von Streusalz in Stuttgart verboten. Es darf nur ausnahmsweise bei Eisregen eingesetzt werden und auch dann ist der Einsatz „so gering wie möglich zu halten“. So steht es in § 6 Absatz 2 der Satzung der Stadt Stuttgart – siehe hier.
Ausgerechnet die städtische SWSG lässt den Einsatz von Streusalz gegen Schnee und Eis jedoch zu. Das von der SWSG beauftragte Unternehmen, das im Hallschlag den Winterdienst macht, hat auf einem Gehweg extrem viel Streusalz verstreut. Wir haben die SWSG aufgefordert, den Einsatz von Streusalz sofort zu unterbinden. Sollte der Einsatz von Streusalz nicht gestoppt werden, werden wir Anzeige erstatten.
Die Nichteinhaltung des Streuverbots von Salz ist laut Satzung der Stadt Stuttgart eine Ordnungswidrigkeit. Darauf kann ein Bußgeld von bis 500 Euro verhängt werden. Meldet uns bitte, wenn weiter Streusalz eingesetzt wird.