Mieterhöhung – Was tun?

Laut Beschluss des SWSG-Aufsichtsrats sollen die frei finanzierten Mieten der SWSG alle drei Jahren um bis zu 10% erhöht werden. Die SWSG-Mieterinitiativen lehnen das kategorisch ab. Weil wir gegen die jetzt beschlossene Erhöhung über ein Jahr lang eine Kampagne dagegen gemacht haben, wurden die Mieten nicht um 10%, sondern um 6% erhöht. Das ist immer noch zu viel, weil die Mieten jetzt schon zu hoch sind. Wir fordern einen Mietpreisstopp.

Sie haben ein Mieterhöhungsschreiben von der SWSG bekommen? Diese Mieterhöhung wird nur mit Ihrer Unterschrift wirksam. Die SWSG-Mieterinitiativen raten: unterschreiben Sie die Zustimmungserklärung nicht sofort.

Bei einer Mieterhöhung, die bis Ende April verschickt wurde und ab 1.7. in kraft treten soll, hat der Mieter bis Ende Juni Zeit die Mieterhöhung auf ihre Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.

Bei der letzten Mieterhöhung 2013 waren viele Mieten der SWSG zu hoch im Mietspiegel eingestuft und die SWSG musste auf unseren Druck hin hunderte von Korrekturen und Mietsenkungen von bis zu 55 Euro im Monat vornehmen.

Noch immer sind unserer Meinung nach Wohnungen bei der SWSG zu hoch im Mietspiegel eingestuft. Das sollten Sie überprüfen.

Wenn in der Mieterhöhung nicht genau die Eingruppierungsmerkmale auf der Grundlage des Mietspiegels erklärt sind, ist das Mieterhöhungsschreiben aus formalen Gründen nicht wirksam.

Ein Zuschlag für energetische Sanierung von 5% darf nur dann erhoben werden, wenn ihre Wohnung 1998 oder später „umfassend“ energetisch saniert wurde.
Für Sanierungen davor ist dieser Zuschlag nicht zulässig.

Wenn Sie die Korrektheit Ihrer Mieterhöhung anhand des Mietspiegels selber prüfen wollen, können wir Ihnen den Mietspiegel zur Verfügung stellen. Schicken Sie uns einfach eine mail an info@mieterinitiativen-stuttgart.de

Sie können mit dem Mieterhöhungsschreiben auch zu uns in die Mietersprechstunden kommen, zum Mieterverein oder einem Anwalt gehen.

Mietersprechstunden der SWSG-Mieterinitiative

Im Hallschlag
Nachbarschaftszentrum 1. Stock (Hintereingang)

Dienstag 17.5.2016 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch 25.5 2016 von 17.00 bis 19.00 Uhr

In Stuttgart-Ost
Im Stadtteilzentrum Gasparitsch
Rotenbergstr. 125 (neben der Gasttätte Friedenau)

Dienstag 17.5. 2016 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Dienstag 24.5. 2016 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Falls Sie eine Sozialwohnung haben, finden Sie die zulässige Höchstmiete in der von der Stadt veröffentlichten Informationsliste der Satzungsmieten unter http://www.stuttgart.de/img/mdb/publ/19252/103675.pdf