Coronakrise verschärfte Wohnungskrise

Obdachlose haben kein Zuhause in das sie sich zurückziehen können.
Viele verlieren jetzt ihren Job oder werden in Kurzarbeit geschickt. Noch mehr Mieter*innen als in der Vergangenheit werden dadurch Schwierigkeiten haben ihre Miete zu bezahlen und werden in die Verschuldung getrieben. Es drohen Wohnungskündigungen und Zwangsräumungen. Dagegen müssen wir uns gemeinsam wehren.
Von der Europäischen Zentralbank und von der Bundesregierung werden jetzt hunderte von Milliarden Steuergelder locker gemacht werden, um Banken, Konzerne, den Mittelstand und Selbständige zu retten. Maßnahmen, um Mieter*innen vor Mietschulden, Wohnungskündigungen, Zwangsräumungen und Privatinsolvenz zu retten bleiben aus. Ein Programm zur Schaffung preisgünstiger Mietwohnungen ist nicht in Sicht. Die von der Bundesregierung geplanten Mapßnahmen beschränken sich darauf, dass Mieter*innen nicht gekündigt werden können, wenn sie in den Monaten April bis Juni 2020 nachweislich wegen der Corona-Krise ihre Miete nicht bezahlen können. Die Mietschulden bleiben aber und müssen bis Juni 2022 mit Zinsen zurückbezahlt werden. Wer in der Zeit von März 2020 bis Juni 2020 erstmals einen Antrag auf Hartz-IV stellt, dem wird für sechs Monate eine Vermögensprüfung erspart und die Mietobergrenze muss nicht eingehalten werden. Wer aber danach noch immer in einer Wohnung über der für Hartz-IV-Empfänger*innen festgelegten Mietobergrenze wohnt, wird unter Druck gesetzt sich eine billigere Wohnung zu suchen. Nach 12 Monaten übernimmt das JobCenter nicht mehr die volle Miete.
Die Mieterinitiativen Stuttgart fordern:
* Schluss mit Mieterhöhungen, Wohnungskündigungen und Zwangsräumungen aufgrund von Mietschulden
* Stundung und Erlass von Mietschulden im Falle von Einkommensausfällen
* Absenkung der Mieten um den Gewinnanteil. Das sind ca. 30 bis 50 % der Kaltmiete. Mit Mieten darf nicht länger Gewinn gemacht werden.
* Enteignung der VONOVIA und aller anderen Wohnungskonzerne mit dem Ziel der Absenkung der Mieten.
* Beschlagnahmung von Wohnungen und Büros, die aus spekulativen Gründen leer stehen und Belegung mit Menschen, die in beengten Wohnverhältnissen, Not- und Sammelunterkünftten wohnen
* Schluss mit dem Abriss von bezahlbaren Wohnungen mit guter Bausubstanz durch die SWSG und andere Wohnungsgesellschaften.
Die Mieterinitiativen unterstützen Mieter*innen in Not 
Mieter, die Probleme haben ihre Miete oder die Stromrechnung zu bezahlen, denen die Wohnung gekündigt wurde oder sogar eine Zwangsräumung droht, können sich an uns wenden.
Auch wenn jemand bei der Corona-Infektion zu  einer Risikgruppe gehört und Hilfe beim Einkaufen oder in anderen Angelegenheiten braucht, versuchen wir Hilfe zu organisieren.
Melden Sie sich wenn Sie Hilfe brauchen
per mail: info@mieterinitiativen-stuttgart.de
Telefonisch 0157 87404684
Ansprüche auf Kinderzuschlag und Wohngeld prüfen
Wir möchten auch darauf hinweisen, Ansprüche auf den neuen Kinderzuschlag oder das erhöhte Wohngeld in Anspruch zu nehmen. Für beide gibt es seit 1.1.2020 verbesserte Regelungen.
Ein Paar mit zwei Kindern, einer Warmmiete von 700 Euor hat bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen zwischen 1.600 und 2.300 Euro Anspruch auf Kinderzuschlag. Alleinerziehende mit einem Kind und einer Warmmiete von 550 bei einem Nettolohn zwischen 950 und 1.200 Euro haben auch einen Anspruch. Zum neuen Kinderzuschlag gibt es Infos unter www.kinderzuschlag.de  
Beim Wohngeld wurden die  Einkommensgrenzen und der Mietzuschuss  erhöht. Für einen Zwei-Personenhaushalt steigt der Mietzuschuss von bisher 145 auf bis zu 190 Euro im Monat. Mehr Informationen zur neuen Wohngeldregelung gibt es hier. 
Wer überprüfen will, ob er Anspruch auf Wohngeld hat, kann das mit dem Wohngeldrechner machen. Den gibt es hier https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html Bei der Mietstufe muss für Stuttgart die Zahl 6 eingetragen werden. Wohngeld muss man bei der Wohngeldstelle des Sozialamtes bzw. in den Stadtteilen bei den Bezirksämtern beantragen.  Wer dabei Hilfe braucht, kann sich ebenfalls bei uns melden.

Obdach- und Wohnungslose sind am stärksten von der Corona-Krise betroffen

In Stuttgart gibt es mehr als 2.000 wohnungslose Menschen, viele davon sind obdachlos. In deer städtischen Notunterkunft in der Hauptstätter Straße müssen sich sechs fremde Personen ein Zimmer teilen. In den sogenannten Sozialhotels leben hunderte von Familien. Sie haben nur ein Zimmer und müssen sich Küche und sanitäre Einrichtungen mit Fremden teilen. Noch beengter sind die Verhältnisse in den Sammelunterkünften für Geflüchtete. Auch viele Familien, die eine eigene Wohnung haben, leben oft in viel zu kleinen Wohnungen. Diese Verhältnisse sind nicht nur ein erhöhtes Infektionsrisiko, sie verursachen soziale Konflikte, psychische Probleme und häusliche Gewalt. Geschweige denn können Kinder unter solchen Bedingungen zu Hause lernen. Während Menschen keinen oder zu wenig Wohnraum haben, stehen in Stuttgart und anderswo aus spekulativen Gründen tausende von Wohnungen und Büros leer. Hinzu kommen derzeit nicht belegte Hotels und aibnb-Ferienwohnungen. Dieser Zustand ist völlig inakzeptabel.  Spekulativer Leerstand muss beschlagnahmt werden.

Artikel „Obdachlose bitte zu Hause bleiben“ in der KONTEXT-Wochenzeitung am 15.4.2020

Artikel über einen sozialen staatlichen Umgang mit Obdachlosen in Finnland in brandeins