Rückerstattung CO2-Steuer vom Vermieter bei Gasetagenheizung
Die CO2-Steuer belastet die Verbraucher zusätzlich und verteuert die Energie jedes Jahr mehr. Seit 2023 gilt, dass die Vermieter einen Teil dieser Kosten übernehmen müssen. In Ihrer Nebenkostenabrechnung muss diese Aufteilung ausgewiesen sein. Wer eine Gasetagenheizung hat, muss seine Jahresrechnung vom Gaslieferant beim Vermieter einreichen und die anteilige Rückerstattung beantragen.
Dafür können Sie Folgendes an Ihren Vermieter schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich meine Wohnung selbst mit Energie für Heizung und Warmwasser versorge, bin ich
nach § 6 Absatz 2 CO2KostAufG berechtigt, Ihnen den vom Vermieter zu tragenden Anteil
der CO2-Kosten in Rechnung zu stellen.
Im Anhang sende ich Ihnen die Jahresabrechnung für 2023 meines Energieversorgers. Ich bitte Sie um Rückerstattung des Anteils an den Vermieter. Meine Kontodaten sind
Mit freundlichen Grüßen