Rückerstattung CO2-Steuer vom Vermieter bei Gasetagenheizung und Direktverträgen mit Energieversorger bei Fernwärme
Die CO2-Steuer belastet die Verbraucher zusätzlich und verteuert die Energie jedes Jahr mehr. Seit 2023 gilt, dass die Vermieter einen Teil dieser Kosten übernehmen müssen. In Ihrer Nebenkostenabrechnung muss diese Aufteilung ausgewiesen sein. Wer eine Gasetagenheizung hat, muss seine Jahresrechnung vom Gaslieferant beim Vermieter einreichen und die anteilige Rückerstattung beantragen.
Hier finden Sie einen Flyer mit allen wichtigen Informationen zur CO2-Steuer und zur Beantragung des Vermieteranteils bei Gasetagenheizungen und Direktverträgen bei Fernwärme