Bau und Wohnungsverein will Mieter per Räumungsklage los werden
Die Beethovenstr. 60-70 in Stuttgart-Botnang ist eine in den Ende der 1920er Jahren entstandene Arbeitersiedlung. Anfang 2015 wurden alle Mieterinnen und Mieter vom Bau- und Wohnungsverein (BWV) Stuttgart gekündigt. Die Häuser sollen abgerissen und das geplante neue Objekt soll für den BWV doppelt so hohe Mieteinnahmen bringen.
Zwei Mietparteien wehren sich gegen die ausgesprochenen Kündigungen. Daher hat der BWV Anfang 2016 die Räumungsklage gegen diese beiden Parteien eingereicht. Der erste Prozess, der Ende März vorm Amtsgericht Stuttgart stattfand, hat bereits ein Urteil gebracht: die Kündigung vom Februar 2015 ist „unwirksam“, weil der BWV „ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses nicht ausreichend begründet“ hat.
Die Mieter wollen den Abriss der Häuser verhindern und dort wohnen bleiben, weil die Häuser eine gute Bausubstanz haben. Dies wird durch einen Bauzustandsbericht eines Architekten bestätigt. In einem Schreiben des Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 18.12.2015 werden die Gebäude ebenfalls „nicht als minderwertig eingestuft“. Weil es für das Gebiet eine Erhaltungssatzung gibt, hätte dem Bau- und Wohnungsverein nach Ansicht der Mieter und der Mieterinitiativen keine Baugenehmigung von der Stadt gegeben werden dürfen. Sie fordern, dass diese Baugenehmigung zurückgezogen wird und die Häuser weiter für Menschen mit kleinem Geldbeutel als noch bezahlbare Mietwohnungen erhalten bleiben. Gerade für diese Schichten wird nicht neu gebaut. Deshalb müssen die relativ preisgünstigen Altbauten erhalten bleiben.
Der zweite Prozesstermin zu einer Räumungsklage gegen einen weiteren Mieter findet am kommenden Donnerstag 12. Mai um 9.00 Uhr am Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr. 5, Saal 306 statt
Rückfragen an Wolfgang Reitzig, Beethovenstr. 68, Tel. 0711 / 7941268