Die Personalkosten der Nebenkosten (Hausmeister, Reinigungskräfte, Gärtner) können zu 20% von der Steuer abgesetzt werden. D.h. wenn man für Reinigungskräfte 400 Euro im Jahr bezahlt, bekommt man 80 Euro vom Finanzamt. Der Vermieter muss dem Mieter dafür eine Nebenkostenabrechnung zustellen, in der die Personalkosten extra aufgeführt sind. Darauf hat der Mieter Anspruch. Der Mieter kann die Kosten für das Jahr geltend machen, in dem er die Nebenkostenabrechnung erhält. D.h. der Personalkostenanteil an den Nebenkosten im Jahr 2011 kann in der Steuererklärung für 2012 geltend gemacht werden, die bis zum 31.5.2013 abgegeben werden muss. Nähere Infos dazu gibt es hier
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