VONOVIA: Betriebskosten widersprechen. Uneingeschränktes Recht auf Belegeinsicht bei Betriebskosten
VONOVIA-Mieter*innen sollten der Betriebskostenabrechnung widersprechen. Die VONOVIA hat eigene Firmen gegründet (z.B. VONOVIA Wohnumfeld Service GmbH) an die sie Garten- und andere Arbeiten vergibt und über die Betriebskosten abrechnet. Der Mieter hat das Recht die Verträge und das Leistungsverzeichnis mit diesen VONOVIA-eigenen Firmen einzusehen, um die Richtigkeit der Betriebskosten zu überprüfen.
Weiterlesen