Betriebskostenabrechnung 2016

Vor Jahren hatte uns die SWSG zugesagt, dass die Nebenkostenabrechnungen künftig früher verschickt werden. Aber auch dieses Jahr gingen die ersten Abrechnungen erst Mitte Oktober raus.

Es gibt immer noch MieterInnen, die bereits Ende 2016 Widerspruch gegen die Abrechnung 2015 eingelegt haben und im Oktober 2017 noch keinen Termin zur Belegeinsicht bekommen haben.
Viele Fragen aus Belegeinsichten aus den Abrechnungen von 2015 sind im Oktober 2017 noch nicht beantwortet, obwohl dies mehrmals schriftlich zugesagt wurde. Wir werden in diesem Fall den Mietern erneut einen Widerspruch für die Abrechnung 2016 empfehlen und nicht locker lassen bis Fehler und Ungereimtheiten korrigiert sind.
Es gibt weiter Beschwerden, dass die von der SWSG beauftragten Firmen ihre Leistungen gar nicht oder nur schlampig erledigen. Das ist möglich, weil die SWSG die Firmen nicht kontrolliert. Trotzdem müssen die MieterInnen die vollen Kosten bezahlen. Das wollen wir nicht länger akzeptieren.

Seit sich die SWSG-Mieterinitiativen mit den Nebenkostenabrechnungen beschäftigen, haben wir der SWSG viele Fehler nachgewiesen. Wir haben viele Korrekturen und Gutschriften durchgesetzt. Damit eine grundsätzliche Verbesserung stattfindet und Maßnahmen zur Senkung viel zu hoher Betriebskosten eingeleitet werden, müssen wir den Druck weiter aufbauen.

Wir empfehlen allen MieterInnen Nebenkostenabrechnungen nicht ungeprüft zu akzeptieren.

Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Nebenkosten zu hoch oder falsch, sollten Sie Widerspruch einlegen und Belegeinsicht fordern. Bezahlen Sie hohe Nachzahlungen in keinem Fall vor einer Belegeinsicht. Dieses Recht steht Ihnen zu. Wenn die SWSG Ihnen Schwierigkeiten bei einem Widerspruch und einem Termin für Belegeinsicht macht, informieren Sie uns. Wir werden Sie unterstützen. Wir bieten auch wieder an, Sie bei der Belegeinsicht zu begleiten.

Sie können Ihre Betriebskostenabrechnung auch einscannen und uns zur Prüfung schicken. Wir werden uns dann die Abrechnung ansehen und können Ihnen sagen, ob ein Widerspruch erfolgsversprechend ist. Die mail-Adresse lautet nebenkosten-swsg@gmx.de

Musterbrief für einen Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung 2016 finden Sie hier

In den letzten Jahren konnten wir für viele Mieterinnen Korrekturen bei Abrechnungen und Rückzahlungen durchsetzen.

Mieterversammlung im Hallschlag mit Schwerpunkt Nebenkostenabrechnung 2016

Dienstag 5.12.2017 um 19.00 Uhr in der Nachbar.

Bitte Abrechnung von 2016 und 2015 mitbringen.

Vermieter muss Preisanstieg der Betriebskosten begründen
Wenn die Betriebskosten bei einzelnen Posten um 50% gegenüber dem Vorjahr steigen oder weit über dem Betriebsspiegel liegen, verstößt der Vermieter möglicherweise gegen das Wirtschaftslichkeitsgebot. Dazu gibt es ein entsprechendes Urteil. Mehr dazu hier.

http://www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/immobilien-vermieter-muss-pre…

In dem Gerichtsurteil wird festgehalten, dass der Mittelwert des Betriebskostenspiegels maßgeblich ist.

Den aktuellen Betriebskostenspiegel für Baden Württemberg finden Sie hier.

https://mieterverein-stuttgart.de/de/downloads.html